Empfehlung zur Inbetriebnahme
Für Erstinbetriebnahme zugelassen:
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Viessmann Industrial Service GmbH (Kontaktdaten
siehe Seite 30) oder
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Ersteller der Anlage
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Vom Anlagenersteller benannte zugelassene Fach-
kraft oder Institution
Die Anwesenheit eines zuständigen behördlichen
Sachverständigers ist erforderlich.
Die Anfertigung eines Messprotokolls ist erforderlich.
Erforderliche Unterzeichner:
Anlagenersteller
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Behördlicher Sachverständiger
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Anlagenbetreiber
Vorbereitungen zur Erstinbetriebnahme
Die Ausführung der nachstehenden Arbeitsschritte
unter der Verantwortung des Erstellers vor dem
1. Kesselanfahren gilt als Mindestanforderung.
Prüfen:
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Projektgerechte Ausführung aller Rohrleitungen:
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Halterungen und Dehnungsmöglichkeiten
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Entwässerungen und Entleerungen
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Entlüftungen
Richtige Auswahl und Montage aller Armaturen:
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Richtige Druckstufe und Werkstoffe
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Strömungsrichtung und Bedienmöglichkeit
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Ordnungsgemäße Flanschverbindungen
Ablauf der Erstinbetriebnahme
Der Ablauf der Erstinbetriebnahme
ist abhängig von der Ausrüstung des Kessels und
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der Art der Nebenanlagen.
muss für die konkrete Anlage anlagenbezogen fest-
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gelegt werden.
Standardablauf am Beispiel einer BosB-72-Stun-
den-Anlage
Inbetriebnahme der chemischen Wasseraufbereitung
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gemäß Betriebsanleitung des Anlagenherstellers und
Einstellung der Sicherheitseinrichtungen zur Über-
wachung der geforderten Wasserqualität
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Speisewasserbehälter mit aufbereitetem Wasser fül-
len und Speisewasserleitungen spülen
Inbetriebnahme des Schaltschranks
Sichtprüfung
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Hauptschalter einschalten
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Einzelne Steuerungssicherungen zuschalten
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Einzelfunktionen prüfen
Die Erstinbetriebnahme muss innerhalb von 4 Wochen
dem Bezirksschornsteinfegermeister gemeldet wer-
den.
Empfohlene Betriebsbedingungen
Kesselbetrieb nicht unterbrechen, auch nicht bei
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vorübergehend fehlender Wärmeabnahme
Ständige Einhaltung des vorgeschriebenen Betriebs-
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drucks
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Wassertemperatur: 70 °C
Mehrkesselanlagen mit ständigem Reservekessel
Eine Betriebsumschaltung nur in längeren Zeitabstän-
den ausführen, z. B. anlässlich der jährlich erforderli-
chen Revision der Gesamtanlage.
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Gefahrlose Bedienung aller Einrichtungen im Kessel-
haus:
Freier Zugang zu Bühnen und Podesten
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Geländer und Isolierung
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Beheizung und Belüftung
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Beleuchtung
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Mittel für Brandbekämpfung und „Erste Hilfe"
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Wirbulatoren (falls vorhanden) und Entfernung der
Transportsicherung
Telefonanlage
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Inbetriebnahme der Dosiereinrichtung für die Speise-
wasserkonditionierung
Inbetriebnahme des Schaltschranks
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Inbetriebnahme der Speisewasserpumpen
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Kessel mit Speisewasser füllen, bis Wasserstand im
Schauglas sichtbar wird
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Einregulierung der Wasserstandregelung
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Kontrolle der Einrichtungen für die Wasserstandbe-
grenzung
Inbetriebnahme des Brenners
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Funktionskontrolle Sicherheitsdruckbegrenzer (SDB)
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Funktionskontrolle Sicherheitsventile
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Einstellung Absalzregler
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Kontrolle der wasserseitigen Verschlüsse
Funktion der Anzeige prüfen
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Drehrichtungen der Motoren und Stellglieder prüfen
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„NOT AUS"- Funktion prüfen
Inbetriebnahme
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