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Außerbetriebnahme und Konservierung
Außerbetriebnahme
Betriebsunterbrechung
Behandlung der Wasserseite
Trockenkonservierung
Hinweis
Keine kurzfristige Wiederinbetriebnahme möglich.
Anwendungsfälle:
Längerer Kesselstillstand
Frostgefahr
*1
1. Dampferzeuger entleeren.
!
Achtung
Die Einleitung von heißem Wasser in die
Kanalisation bewirkt Umweltschäden.
Wasser vorher auf < 35 °C abkühlen. Ggf. in
Sammelbehältern auffangen.
2. Dampferzeuger mit einem hohen Salzgehalt im
Spülwasser (
5000
>
μ
spülen.
3. Wasserseitige Verschlüsse öffnen.
Hinweis
Bauteile wie ECO müssen gesondert ausgetrock-
net werden.
4. Kesselanlage vollständig trocknen.
5. Trockenmittel (Silicagel) gemäß Herstellerangaben
in Kesselanlage unterbringen.
Hinweis
Direkten Kontakt zwischen Trockenmittel und Kes-
selwerkstoff vermeiden.
6. Kesselanlage verschließen.
7. Wirksamkeit des Trockenmittels regelmäßig prü-
fen.
Nasskonservierung
1. Kesselanlage (einschl. ECO, falls vorhanden) bis
zum höchsten Punkt mit aufbereitetem Speisewas-
ser füllen.
Siehe Kapitel „Einsatz von Frostschutzmittel in Kesselanlagen" in der Planungsanleitung
*1
16
(Fortsetzung)

3 Tage

>
S/cm) nochmals wasserseitig
2. Hinweis
Zur Vermeidung von Sauerstoffkorrosion Sauer-
stoffbindemittel, z. B. Natriumsulfid, nach Herstel-
lerangaben ins Kesselwasser mischen.
Sauerstoffbindemittel z. B. durch thermische oder
mechanische Umwälzung, gründlich mit dem Kes-
selwasser vermischen.
3. Konzentration des Sauerstoffbindemittels in regel-
mäßigen Abständen, mindestens monatlich, prüfen
und ggf. ergänzen.
Konservierung mit Natriumsulfid
1. Natriumsulfid in gelöster Form in vollständig
geleerten Dampferzeuger über die Speisewasser-
pumpe zugeben.
Hinweis
Während Konservierung alle Armaturen geschlos-
sen halten.
2. Dampferzeuger muss vollständig gefüllt werden.
ECO (falls vorhanden) ebenfalls füllen.
3. pH-Wert auf 11 bis 12 einstellen.
4. Konservierungslösung wöchentlich umwälzen.
5. Umwälzung
Sulfidüberschuss anfangs häufiger und dann min-
destens monatlich prüfen. Falls der Gehalt sinkt
und die festgelegten Richtwerte unterschritten wer-
den, nochmals umwälzen und ggf. nachdosieren.
6. Für nicht entgastes, kalt aufbereitetes Wasser gilt:
Jeweils 80 g wasserfreies oder 160 g kristallisier-
tes Natriumsulfid pro 1 m
3
zusätzlich zugeben.

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