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Lenovo Super Multi-BurnerUltrabay Enhanced-Laufwerk Benutzerhandbuch Seite 51

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FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS
DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN
SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSAB-
SCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gel-
ten:
1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung
der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Ver-
einbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden
und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher
Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) entstanden und belegt sind. Der
Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die der Kunde für die Maschine
bezahlt hat, die den Schaden verursacht hat.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die
Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS
DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN
SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSAB-
SCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DIE GENANNTEN LÄN-
DER:
ÖSTERREICH
Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden, gesetz-
lich vorgesehenen Gewährleistungen.
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten
Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen
gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich verein-
barte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu
reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises ent-
sprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rück-
gängigmachung des Vertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und
sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Anhang D. Lenovo Gewährleistung
D-13

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