Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung in Bezug auf die gesetzlich
vorgesehenen europäischen Richtlinien und Normen
befindet sich auf der ersten Seite dieser Anleitung, die
integraler Teil des Geräts ist.
Auf dieser Seite wird bescheinigt, dass das
auf dem Typenschild beschriebene Gerät den
gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen
Richtlinien und anschließenden Änderungen und Ergän-
zungen, sowie den harmonisierenden Standards oder
technischen Spezifikationen (Bestimmungen) entspricht,
die nach den Regeln der Kunst hinsichtlich den in der
EU geltenden und auf derselben Seite aufgeführten
Sicherheitsnormen entsprechen.
Hinweise
für die installation
Die Installation und die folgenden Wartungen müs-
sen entsprechend den geltenden Vorschriften von
Fachleuten und für den Gebrauch dieses Geräts
ausgebildetem Personal ausgeführt werden.
Das Gerät wird ohne Zahlungssystem verkauft; daher
haftet ausschließlich derjenige, der dasselbe installiert
hat, für Geräte-, Personen- oder Sachschäden.
Das Gerät muss mindestens einmal jährlich von
spezialisiertem Personal auf seine Unversehrtheit,
sowie auf die Übereinstimmung mit den entspre-
chenden Normen überprüft werden.
Die Verpackungsmaterialien müssen umweltfreundlich
entsorgt werden.
für den gebrauch
Das Gerät kann von Kindern oder körperlich, sensorisch
oder geistig behinderten Personen verwendet werden,
wenn sie durch für ihre Sicherheit verantwortliche Per-
sonen beaufsichtigt werden oder wenn sie speziell zur
Verwendung des Geräts geschult wurden. Das Spielen
mit dem Gerät durch Kinder muss seitens der Aufsichts-
person unterbunden werden.
für die umwelt
Es sollten folgende Umweltschutzhinweise beachtet
werden:
- zur Reinigung des Geräts ausschließlich biologisch
abbaubare Reinigungsmittel verwenden;
- alle zum Auffüllen und zur Reinigung des Geräts ver-
wendeten Produktpackungen vorschriftsmäßig entsor-
gen;
- durch Ausschalten des Geräts während seiner Nicht-
benutzung kann Energie eingespart werden.
für die verschrottung
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das
Gerät nicht als Hausmüll, sondern gemäß der
EU-Richtlinie 2002/96/CE (Waste Electrical
and Electronic Equipment - WEEE) und der
entsprechenden nationalen Gesetzgebung
entsorgt werden muss, um mögliche negative Folgen für
Umwelt und Gesundheit zu verhindern.
Die getrennte Entsorgung des Geräts nach Außerbe-
triebnahme wird durch den Hersteller organisiert und
verwaltet. Setzen Sie sich für die korrekte Entsorgung
des Geräts mit dem Händler, bei dem Sie das Gerät
gekauft haben, oder mit unserem Kundendienst in Ver-
bindung.
Die widerrechtliche Entsorgung des Geräts durch den
Besitzer hat gemäß der geltenden Gesetzgebung admi-
nistrative Sanktionen zur Folge.
Achtung!
Wenn das Gerät mit einem Kühlsystem ausgestattet ist,
enthält die Kühleinheit vom Kyoto-Protokoll geregeltes
fluorhaltiges Gas vom Typ HFC-R134a mit Treibhausef-
fekt mit einem globalen Erwärmungspotential von 1300.