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Wartung
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Wartung
Nach der Heizungsanlagenverordnung -
treiber verpflichtet, eine Wartung und Reinigung der Hei-
zungsanlage durchführen zu lassen.
Eine Wartung der gesamten Brennwerteinheit ein-
schließlich der Neutralisationseinrichtung ist einmal
jährlich vorzunehmen.
Wir empfehlen den Abschluß eines Wartungsvertrages,
da Wartungsarbeiten an gasführenden Teilen nur von
einer konzessionierten Fachfirma ausgeführt werden
dürfen.
Für die Wartung des Heizkessels ist die gesonderte
Wartungsanweisung zu beachten!
Für die Brennerwartung ist die Wartungsanweisung GHV
%UHQQHUKHUVWHOOHUV ]X EHDFKWHQ =XU 5HLQLJXQJ GUIHQ
QXU %XGHUXV 5HLQLJXQJVEUVWHQ
Hinweis:
Nach Verwendung als Niedertemperatur-Heizkessel
und Brennstoffwechsel von Öl auf Gas ist unbedingt
eine sorgfältige Reinigung des Wärmeaustauschers
vorzunehmen.
Zu diesem Zweck muß die Abgasabdichtungsman-
schette gelöst und auf den Abgasstutzen am Verteiler
geschoben werden um dann den kompletten Abgasver-
teiler abzunehmen (Abb. 33).
Zur Reinigung ist die Kunststoffbürste nach Abb. 33 so
zu verwenden, daß sie am Ende der Rohre austritt und
dann wieder nach oben gezogen wird.
Die Prüfung und chemische Reinigung kann durch die
Reinigungsöffnungen vorgenommen werden (Abb. 11,
25 u. 33).
Die Silikondichtung am Abgasverteiler und die Abgas-
abdichtungsmanschette müssen geprüft und evtl. er-
setzt werden (Abb. 33).
Hinweis:
Alle Abgasanschlüsse auf Dichtheit prüfen!
Der Austausch des Granulats der Neutralisationsein-
richtung ist im Abstand von 1 Jahr zu empfehlen (Abb.
34).
Achtung:
Beim Austauschen des Granulats sind die Sicherheits-
hinweise des Granulatherstellers zu beachten.
Alle Wartungsschritte sollten nach der Checkliste auf
Seite 21 ausgeführt werden.
1) Zubehör auf besondere Bestellung
20
§
9, ist der Be-
1
YHUZHQGHW ZHUGHQ
Abb. 33
Granulat
Auslauf
neutralisiertes
Einlauf Kondensatwasser
Kondensat
Abb. 34
Muttern
Silikon-
dichtung