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Verwendungszweck - VITRONIC PoliScan speed M1 Gebrauchsanweisung

Mobiles system zur digitalen geschwindigkeitsmessung (software-version 3.7.4)
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Verwendungszweck

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Verwendungszweck
Das System dient der Geschwindigkeitsmessung bei der amtlichen Überwachung des
Straßenverkehrs. Sein Einsatz hat unter Beachtung dieser Gebrauchsanweisung zu
erfolgen.
Das Messgerät ist sowohl für den mobilen Einsatz als auch für den stationären
Einsatz in einer speziell dafür vorgesehenen Messkabine geeignet.
Das System misst die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge. Das System ist
dabei in der Lage, die Geschwindigkeit mehrerer Fahrzeuge auf verschiedenen Fahr-
streifen zeitgleich zu überwachen. Es können unterschiedliche Geschwindigkeits-
grenzwerte für Lkw und Pkw eingestellt werden. Das System unterscheidet selb-
ständig zwischen Fahrzeugen des ankommenden und abfließenden Verkehrs.
Die Geschwindigkeitsüberwachung mit dem System kann wahlweise vollautomatisch
oder manuell mit Anhaltekommando erfolgen. Bei der automatisierten Überwachung
werden die Verkehrsverstöße in der Reihenfolge der Feststellung mit Bild und den
darin integrierten Falldaten auf Datenspeicher abgelegt.
Bei der manuellen Überwachung erfolgt die Messung automatisch, der Messbetrieb
wird jedoch bis zur Freigabe durch das Bedienungspersonal angehalten. Die
gemessene Geschwindigkeit ist auf dem Display zu erkennen.
Optional kann das System auch zur Überwachung von Durchfahrtsverboten
eingesetzt werden.
Das System ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB),
Braunschweig und Berlin, zur Eichung zugelassen.
Bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs muss das System geeicht sein.
Die Eichgültigkeitsdauer darf nicht abgelaufen und eichamtliche Sicherungen dürfen
nicht beschädigt sein.
Das Gerät entspricht den Vorschriften für die Einordnung in die Laserklasse 1 nach
EN 60825 (1:2003) bzw. IEC 825 (1:2001). Das System gilt damit als augensicher. Für
den Betrieb des Gerätes sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die Handhabung des Systems sollte durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen. Wir
verweisen hierzu auf unser Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messperso-
nals dient.
Diese Herstellerschulungen sind nicht zu verwechseln mit Schulungen, die zur Ge-
währleistung der Messrichtigkeit im Messbetrieb zwingend durch die Zulassungs-
behörde vorgeschrieben werden. Bei PoliScan existieren solche Auflagen seitens der
PTB nicht, da die Messrichtigkeit technisch sichergestellt wird und auch bei unsachge-
mäßer Handhabung niemals falsche Messwerte entstehen können.
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