Beschreibung des Falldatensatzes
Nicht gerichtsverwertbar
Abb. 114: Nicht gerichtsverwertbar.
Der Verkehrsverstoß ist dem Pkw-Fahrer nicht vorzuwerfen, da die Unterseite der Auswertehilfe
oberhalb der Vorderräder liegt.
Unabhängig davon ist der Verkehrsverstoß dem Pkw-Fahrer auch deshalb nicht vorzuwerfen, da
innerhalb der Auswertehilfe Teile eines weiteren Fahrzeugs gleicher Fahrtrichtung auf einer
unmittelbar benachbarten Fahrspur sichtbar sind.
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