Abb. 113: Gerichtsverwertbar – ein Fahrzeug, dessen Breite vom System zu gering eingeschätzt
wurde. Die Auswertekriterien sind trotzdem erfüllt: Das Kennzeichen und teilweise auch ein Vor-
derrad befinden sich innerhalb der Auswertehilfe. Die Unterseite der Auswertehilfe befindet sich
unterhalb der Räder.
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