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Sicherheitshinweise Beim Farbspritzen; Betrieb Von Druckbehältern - Parkside EURO 270/8/24 Bedienungsanleitung

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16. Reparaturen nur vom Elektrofachmann
Reparaturen dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft ausgeführt werden, andernfalls
können Unfälle für den Betreiber entste-
hen.
17. Geräusch
– Bei Verwendung des Kompressors Ge-
hörschutz tragen.
18. Austausch der Anschlussleitung
Wenn die Anschlussleitung beschädigt
wird, muss sie vom Hersteller oder einer
Elektrofachkraft ersetzt werden, um Ge-
fährdungen zu vermeiden.
4.2 Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit
Druckluft und Ausblaspistolen
Verdichter und Leitungen erreichen im Be-
trieb hohe Temperaturen. Berührungen
führen zu Verbrennungen.
Die vom Verdichter angesaugten Gase
oder Dämpfe sind frei von Beimengungen
zu halten, die in dem Verdichter zu Brän-
den oder Explosionen führen können.
Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das
Kupplungsstück des Schlauches mit der
Hand festzuhalten, um Verletzungen durch
den zurückschnellenden Schlauch zu
vermeiden.
Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutz-
brille tragen. Durch Fremdkörper und
weggeblasene Teile können leicht
Verletzungen verursacht werden.
Mit der Ausblaspistole keine Personen an-
blasen oder Kleidung am Körper reinigen.

4.3 Sicherheitshinweise beim Farbspritzen

Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem
Flammpunkt von weniger als 55° C
verarbeiten.
Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen,
da leicht entflammbar.
Werden gesundheitsschädliche Flüssigkei-
ten verarbeitet, sind zum Schutz Filterge-
räte (Gesichtsmasken) erforderlich.
Beachten Sie auch die von den Herstellern
solcher Stoffe gemachten Angaben über
Schutzmaßnahmen.
Die auf den Umverpackungen der
verarbeiteten Materialien aufgebrachten
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08.06.2007
9:58 Uhr
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Angaben und Kennzeichnungen der
Gefahrstoffver-ordnung sind zu beachten.
Gegebenenfalls sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen zu treffen,
insbesondere geeignete Kleidung und
Masken zu tragen.
Während des Spritzvorgangs sowie im
Arbeitsraum darf nicht geraucht werden.
Auch Farbdämpfe sind leicht brennbar.
Feuerstellen, offenes Licht oder
funkenschlagende Maschinen dürfen nicht
vorhanden sein bzw. betrieben werden.
Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum
aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe
sind schädlich.
Der Arbeitsraum muss größer als 30 m
sein und es muss ausreichender Luftwech-
sel beim Spritzen und Trocknen
gewährleistet sein. Nicht gegen den Wind
spritzen. Grundsätzlich beim Verspritzen
von brennbaren bzw. gefährlichen
Spritzgütern die Bestimmungen der
örtlichen Polizeibehörde beachten.
In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch
keine Medien wie Testbenzin, Butylalkohol
und Methylenchlorid verarbeiten
(verminderte Lebensdauer).
4.4 Betrieb von Druckbehältern
Wer einen Druckbehälter betreibt, hat
diesen in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu
betreiben, zu überwachen, notwendige
Instandhal-tungs- und
Instandsetzungsarbeiten unverzüglich
vorzunehmen und die den Umstän-den
nach erforderlichen Sicherheitsmaß-
nahmen zu treffen.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall
erforderliche Überwachungsmaßnahmen
anordnen.
Ein Druckbehälter darf nicht betrieben
werden, wenn er Mängel aufweist, durch
die Beschäftigte oder Dritte gefährdet
werden.
Der Druckbehälter ist regelmäßig auf Be-
schädigungen, wie z. B. Rost zu
kontrollieren. Stellen Sie Beschädigungen
fest, so wenden Sie sich bitte an die
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