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Lenovo C500 Benutzerhandbuch Seite 80

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Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-
Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder
Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts
verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrags durch
Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu
dem Betrag, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig
ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes
Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung,
für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Ver-
luste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Ent-
schädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act 1979" oder aus Ziffer 2 des
"Supply of Goods and Services Act 1982" oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser
Ziffern.
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist,
für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verur-
sacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche
Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zah-
lenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren.
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Service-Provider. Dies ist der
maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar
gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-
Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder
Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
E-14
Benutzerhandbuch für Lenovo Projektor C500

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