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Lenovo C500 Benutzerhandbuch Seite 68

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Technische oder andere Unterstützung, die für eine Maschine im Rahmen der Gewährleistung zur Verfü-
gung gestellt wird, wie z. B. Unterstützung bei Fragen zu Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich
auf die Einrichtung und Installation der Maschine beziehen, wird NUR IM RAHMEN DER GESETZLI-
CHEN REGELN UND FRISTEN bereitgestellt.
Gewährleistungsservice
Gewährleistungsservice kann von Lenovo, IBM oder vom zuständigen Reseller (sofern er zur Ausführung
des Gewährleistungsservice autorisiert ist) erbracht werden, oder von einem für Gewährleistungsservice
autorisierten Service-Provider. Sie werden jeweils als "Service-Provider" bezeichnet.
Funktioniert die Maschine während des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesagt, sollte sich der
Kunde an einen Service-Provider wenden. Wenn der Kunde seine Maschine nicht bei Lenovo registrieren
lässt, wird er eventuell zur Vorlage eines Kaufnachweises aufgefordert als Nachweis dafür, dass er
Anspruch auf Gewährleistungsservice hat.
Fehlerbehebung durch Lenovo
Wenn der Kunde Service bei einem Service-Provider anfordert, muss er die von Lenovo angegebenen
Fehlerbestimmungs- und Fehlerbehebungsprozeduren befolgen. Eine Anfangsdiagnose des Problems kann
entweder von einem Techniker per Telefon oder elektronisch durch Zugriff auf eine Unterstützungs-Web-
site erstellt werden.
Die Art des Gewährleistungsservice, die für die Maschine des Kunden erbracht wird, ist in Teil 3 -
Gewährleistungsinformationen angegeben.
Der Kunde ist für das Herunterladen und Installieren vorgesehener Software-Updates von einer Unter-
stützungs-Website oder von anderen elektronischen Medien und die Einhaltung der vom Service-Provider
bereitgestellten Anweisungen selbst verantwortlich. Zu den Software-Updates gehören unter anderem
Basic Input/Output System-Code ("BIOS"), Dienstprogramme, Einheitentreiber und weitere Software-Up-
dates.
Kann das Problem mithilfe einer durch den Kunden austauschbaren Funktionseinheit ("CRU"), z. B. Tas-
tatur, Maus, Lautsprecher, Speicher, Festplattenlaufwerk und anderer leicht austauschbarer Teile, behoben
werden, liefert der Service-Provider dem Kunden diese CRU, damit er die Installation selbst vornehmen
kann.
Funktioniert die Maschine während des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesagt und kann das Pro-
blem per Telefon oder elektronisch durch Anlegen von Software-Updates oder durch eine CRU nicht
behoben werden, wird der Service-Provider nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine reparie-
ren, damit sie wieder entsprechend der Gewährleistung funktioniert, oder 2) durch eine funktionell min-
destens gleichwertige Maschine ersetzen. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Maschine zu
reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, ist der Kunde berechtigt, die Maschine an die Ver-
kaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.
Im Rahmen des Gewährleistungsservice kann der Service-Provider auch die für die jeweilige Maschine
erforderlichen technischen Änderungen ausführen.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Gewährleistungsservice ausgetauscht wer-
den, geht die vom Service-Provider ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von Lenovo
über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden übergeht. Der Kunde
gewährleistet, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatz-
maschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwand-
freien Betriebszustand und sind dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatz-
maschine oder das Ersatzteil erhält den Gewährleistungsstatus der entfernten Maschine oder des entfern-
ten Teils.
E-2
Benutzerhandbuch für Lenovo Projektor C500

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