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Anhang E. Lenovo Gewährleistung E; Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen - Lenovo C500 Benutzerhandbuch

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Anhang E. Lenovo Gewährleistung
LSOLW-00 05/2005

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Diese Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen und
Teil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bestimmungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen in Teil
1. Lenovo Group Limited oder eine ihrer Tochtergesellschaften ("Lenovo") erbringen die nachfolgend beschriebenen
Gewährleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Wiederverkauf
erworbene Maschinen. Der Begriff "Maschine" steht für eine Lenovo Maschine, ihre Optionen, Features, Typen-
und Modelländerungen, Modellerweiterungen oder Peripheriegeräte bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff
"Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme.
Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor.
Umfang dieser Gewährleistung
Lenovo gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröf-
fentlichten Spezifikationen von Lenovo ("Spezifikationen") entspricht, die auf Anforderung erhältlich
sind. Der Gewährleistungszeitraum für die Maschine beginnt mit dem Datum der Installation und ist in
Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben. Sofern von Lenovo oder dem Reseller nicht anders
angegeben, ist das Datum auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg das Installationsdatum. Sofern von
Lenovo nicht anders angegeben, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem Land oder der
Region, in der die Maschine erworben wurde.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN SÄMT-
LICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER ODER
RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER
STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLI-
CHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. IN DIESEM FALL SIND DERARTIGE GEWÄHRLEIS-
TUNGEN AUF DIE ZEITDAUER DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS BEGRENZT. NACH
ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG MEHR
ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DIE BEGREN-
ZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Softwareprogramme, die mit der
Maschine geliefert werden;
v Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebs-
umgebung, unsachgemäße Wartung durch den Kunden verursacht wurden;
v Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die Lenovo nicht verantwortlich ist; und
v Produkte anderer Hersteller, einschließlich der Produkte, die Lenovo auf Kundenanfrage hin zusam-
men mit einer Lenovo Maschine beschafft und bereitstellt oder in eine Lenovo Maschine integriert.
Bei Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern auf der Maschine oder den
Maschinenteilen erlischt die Gewährleistung.
Lenovo gewährleistet nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb einer Maschine.
© Lenovo 2006. Portions © IBM Corp. 2005.
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