Sicherheitsabstand zur Nischenverkleidung
Wenn eine Nischenverkleidung angebracht wird, muss ein Mindestabstand zwi-
schen Arbeitsplattenausschnitt und Verkleidung eingehalten werden, da hohe Tem-
peraturen Materialien verändern oder zerstören können.
Bei einer Verkleidung aus brennbarem Material (z. B. Holz) muss der Mindestab-
stand zwischen Arbeitsplattenausschnitt und Nischenverkleidung 50 mm betra-
gen.
Bei einer Verkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Metall, Naturstein, Kera-
mikfliesen) beträgt der Mindestabstand zwischen Arbeitsplattenausschnitt und
Nischenverkleidung 50 mm minus Stärke der Verkleidung.
Beispiel: Stärke der Nischenverkleidung 15 mm
50 mm - 15 mm = Mindestabstand 35 mm
a Mauerwerk
b Nischenverkleidung Mass x = Stärke der Nischenverkleidung
c Arbeitsplatte
d Ausschnitt in der Arbeitsplatte
e Mindestabstand bei
brennbaren Materialien 50 mm
nicht brennbaren Materialien 50 mm - Mass x
Sicherheitsabstände
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