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Integriertes Management-System; Entsorgung; Hinweis Zur Weee-Richtlinie 2012/19/Eu; Electrical And Electronic Equipment) - ABB 261GG Anleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1.14 Integriertes Management-System

Die ABB Automation Products GmbH verfügt über ein
Integriertes Management-System, bestehend aus:
— Qualitäts-Management-System ISO 9001,
— Umwelt-Management-System ISO 14001,
— Management-System für Arbeit- und Gesundheitsschutz
BS OHSAS 18001 und
— Daten- und Informationsschutz-Management-System.
Der Umweltgedanke ist Bestandteil unserer
Unternehmenspolitik.
Die Belastung der Umwelt und der Menschen soll bei der
Herstellung, der Lagerung, dem Transport, der Nutzung und
der Entsorgung unserer Produkte und Lösungen so gering wie
möglich gehalten werden.
Dies umfasst insbesondere die schonende Nutzung der
natürlichen Ressourcen. Über unsere Publikationen führen wir
einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit.

1.15 Entsorgung

Das vorliegende Produkt besteht aus Werkstoffen, die von
darauf spezialisierten Recycling-Betrieben wiederverwertet
werden können.
8 IM/261Gx/261Ax-DE Rev. 08 | 261Gx, 261Ax
1.15.1 Hinweis zur WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste

Electrical and Electronic Equipment)

Das vorliegende Produkt und die Verpackung bestehen aus
Werkstoffen, die von darauf spezialisierten Recycling-
Betrieben wiederverwertet werden können.
Bei der Entsorgung die folgenden Punkte beachten:
— Das vorliegende Produkt fällt ab dem 15.08.2018 unter
den offenen Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie
2012/19/EU und der entsprechenden nationalen Gesetze
(in Deutschland z. B. ElektroG).
— Das Produkt muss einem spezialisierten Recyclingbetrieb
zugeführt werden. Es gehört nicht in die kommunalen
Sammelstellen. Diese dürfen nur für privat genutzte
Produkte gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU genutzt
werden.
— Sollte keine Möglichkeit bestehen, das Altgerät
fachgerecht zu entsorgen, ist unser Service bereit, die
Rücknahme und Entsorgung gegen Kostenerstattung zu
übernehmen.
HINWEIS
Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet sind, dürfen nicht als
unsortierter Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt
werden.Sie sind einer getrennten Sammlung von
Elektro- und Elektronikgeräten zuzuführen.

1.15.2 ROHS-Richtlinie 2011/65/EU

Mit dem ElektroG werden in Deutschland die europäischen
Richtlinien 2012/19/EU (WEEE) und 2011/65/EU (RoHS) in
nationales Recht umgesetzt. Das ElektroG regelt zum einen,
welche Produkte im Entsorgungsfall am Ende der
Lebensdauer einer geregelten Sammlung und Entsorgung
bzw. Wiederverwertung zugeführt werden müssen. Zum
anderen verbietet das ElektroG das Inverkehrbringen von
Elektro- und Elektronikgeräten, die bestimmte Mengen an Blei,
Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierten
Biphenylen (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE)
enthalten (sog. Stoffverbote).

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