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Aufbau Von Überfüllsicherungen; Werkstoffe Für Überfüllsicherungen; Elektrische Einrichtungen; Pneumatische Einrichtungen - VEGA VEGACAP 62 Bedienungsanleitung

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3.2
Aufbau von Überfüllsicherungen (siehe Bild 1)
(1) Der Standaufnehmer (1) erfasst die Standhöhe.
(2) Die Standhöhe wird bei einer kontinuierlichen Standmesseinrichtung im zugehörigen
Messumformer (2) in ein der Standhöhe proportionales Ausgangssignal umgeformt, z. B. in ein
genormtes Einheitssignal (z. B. pneumatisch 0,02 MPa bis 0,10 MPa = 0,2 bar bis 1,0 bar oder
elektrisch 4 – 20 mA bzw. 2 – 10 V oder digital über eine geeignete Busschnittstelle). Das
proportionale Ausgangssignal wird einem Grenzsignalgeber (3) zugeführt, der das Signal mit
einstellbaren Grenzwerten vergleicht und binäre Ausgangssignale liefert.
(3) Die Standhöhe wird bei Standgrenzschaltern im Standaufnehmer (1) oder im zugehörigen
Messumformer (2) in ein binäres Ausgangssignal umgeformt oder als digitale Signale an eine
geeignete Busschnittstelle weitergeleitet.
(4) Signale können geleitet werden durch z. B. pneumatische Kontakte oder elektrische
Kontakte (Schalter, elektronische Schaltkreise, Initiatorstromkreise) oder als digitale Signale für
Busschnittstellen.
(5) Das binäre Ausgangssignal des Messumformers (2) bzw. des Grenzsignalgebers (3) bzw.
die BUS-Kommunikationssignale des Messumformers (2) können direkt oder über geeignete
Auswerteeinrichtungen/Signalverstärker (4) der Meldeeinrichtung (5a) oder der Steuerungsein-
richtung (5b) mit Stellglied (5c) zugeführt werden.
(6) Das proportionale (analoge oder digitale) bzw. binäre Ausgangssignal kann auch über
geeignete elektronische Schaltkreise (z.B. SPS, Prozessleitsysteme) ausgewertet werden.
3.3
Werkstoffe für Überfüllsicherungen
Die Werkstoffe müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen
Beanspruchungen standhalten und im erforderlichen Maße alterungsbeständig sein.
3.4

Elektrische Einrichtungen

Die elektrischen Einrichtungen müssen den am Einbauort zu erwartenden klimatischen,
chemischen und mechanischen Beanspruchungen genügen.
3.5

Pneumatische Einrichtungen

Die pneumatischen Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie für eine Steuerluftqualität
mit dem angegebenen Überdruck, Verunreinigungen mit Partikelgrößen von max. 100 m und
einer Luftfeuchtigkeit entsprechend einem Taupunkt von -25 °C geeignet sind.
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