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Inbetriebnahme und Betrieb
5.1 Sicherheitshinweise zur Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme der Feuerungsanlage darf nur
vom Ersteller, Hersteller oder einem anderen von diesen
benannten Fachkundigen durchgeführt werden. Dabei
sind alle Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen auf
ihre Funktion und – soweit Verstellung möglich – auf ihre
richtige Einstellung zu prüfen.
5.2 Maßnahmen vor der Erstinbetriebnahme
Saugleitung entlüften
Vor der Erstinbetriebnahme muss die Saug-
leitung entlüftet und vollständig mit Öl gefüllt
werden.
Es kann sonst durch Trockenlauf zum
ACHTUNG
Blockieren der Pumpe kommen.
Entlüftung von Hand mittels Saugpumpe
durchführen.
Druckmessgerät anschließen
Zur Messung des Gebläsedruckes vor der Mischeinrich-
tung während der Einregulierung.
Druckmessgerät an der Ölpumpe anschließen
Druckmessgeräte wie Manometer und Vaku-
ummeter können bei Dauerbelastung beschä-
digt werden. Dadurch kann Öl unkontrolliert
austreten.
ACHTUNG
Nach der Einregulierung Druckmessgerät ent-
fernen. Anschlussstellen verschließen.
1. Manometer anschließen (siehe Kap. 3.2)
2. Vakuummeter anschließen (siehe Kap. 3.2)
Checkliste zur Erstinbetriebnahme
❏ Wärmeerzeuger muss betriebsbereit montiert sein.
❏ Betriebsvorschriften des Wärmeerzeugers müssen
beachtet werden.
❏ Elektrische Anschlüsse müssen korrekt ausgeführt
sein.
❏ Wärmeerzeuger und Heizsystem müssen ausreichend
mit Medium gefüllt sein.
❏ Abgaswege müssen frei sein.
❏ Frischluftzufuhr muss ausreichend vorhanden sein.
❏ Normgerechte Messstelle zur Abgasmessung muss
vorhanden sein.
❏ Darauf achten, dass der Wärmeerzeuger und die
Abgasstrecke bis zur Messöffnung dicht sind, sodass
keine Fremdluft die Messergebnisse verfälscht.
❏ Wassermangelsicherung muss richtig eingestellt sein.
❏ Temperaturregler, Druckregler und Sicherheits-
Begrenzungs-Einrichtungen müssen in Betriebs-
stellung sein.
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Außerdem müssen die ordnungsgemäße Absicherung der
Stromkreise und die Maßnahmen für Berührungsschutz
von elektrischen Einrichtungen und der gesamten Verdrah-
tung geprüft werden.
Hinweis:
Der Brenner ist nicht voreingestellt.
Druckmessgerät (Gebläsedruck vor Mischeinrichtung)
Druckmessgerät an der Ölpumpe
❏ Wärmeabnahme muss sichergestellt sein.
❏ Brennstoffführende Leitungen müssen entlüftet sein
(Luftfreiheit).
❑ Richtige Düse muss eingesetzt sein und auf festen
Sitz kontrolliert werden (siehe Kap. 4.7).
❑ Abstand Stauscheibe – Düse muss korrekt eingestellt
sein (siehe Kap. 7.6).
❑ Zündelektroden müssen korrekt eingestellt sein
(siehe Kap. 7.5).
❑ Brenner muss eingeschwenkt und verriegelt sein
(siehe Kap. 4.5).
Hinweis:
Weitere anlagenbedingte Prüfungen können
notwendig sein. Beachten Sie hierzu die
Betriebsvorschriften der einzelnen Anlagen-
komponenten.
Nach der Einregulierung
Kugelhahn entfernen!