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7.2 Entsorgung

Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Gerät gemäß den geltenden ge-
setzlichen Vorschriften.
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über
den Hausmüll ist untersagt!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag
zum Umweltschutz!
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Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit neben-
stehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das
Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinwei-
sen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende
Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksil-
ber, Pb = Blei. Ihre verbrauchten Batterien/Akkus
können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ih-
rer Gemeinde unseren Filialen oder überall dort ab-
geben, wo Batterien/Akkus verkauft werden!

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