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Brennstoffe; Für Den Kamineinsatz Zulässige Brennstoffe - Buderus KA136 Bedienungsanleitung

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Brennstoffe

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Brennstoffe
3.1
Für den Kamineinsatz zulässige Brennstoffe
Als Brennstoffe sind zugelassen:
– Lufttrockenes Scheitholz (Wassergehalt < 20 %)
– Holz-Briketts DIN 51731 HP2
ANLAGENSCHADEN
durch Ablagerungen an den Innenwänden
der Feuerstätte und des Schornsteins.
VORSICHT!
! Verwenden Sie daher keine Kunststof-
fe, Haushaltsabfälle, chemisch behan-
delte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- oder Spanplat-
tenabfälle zur Feuerung.
ANWENDERHINWEIS
Durch Verwendung von feuchtem Brenn-
stoff kommt es zu Leistungsverlusten.
! Verwenden Sie nur luftgetrocknetes
(2 Jahre gelagert, maximal 20 %
Feuchtegehalt), naturbelassenes
Scheitholz.
ANWENDERHINWEIS
Durch Verwendung von nicht zulässigen
Brennstoffen entstehen neben Anlagen-
schäden auch Umweltbelastungen.
Die Verbrennung von nicht zulässigen
Brennstoffen ist ein Verstoß gegen das
Bundesimmissionsschutzgesetz.
Für die Schweiz gilt die Luftreinhalte-Ver-
ordnung (LRV).
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
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Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
Bedienungsanleitung Kamineinsätze KA136 • Ausgabe 07/2004

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