Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha Madicstomp Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

Die folgende Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endanwender,
und der Yamaha Corporation ("Yamaha"). Yamaha erteilt dem ursprünglichen Käufer für das beilie-
gende Yamaha-Softwareprogramm ausschließlich zu den hier ausgeführten Bedingungen eine Li-
zenz zur Verwendung. Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig. Durch das Öffnen dieser
Packung bringen Sie zum Ausdruck, daß Sie alle darin enthaltenen Bedingungen akzeptieren. Wenn
Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, können Sie die Packung ungeöffnet an Yamaha
zurückgeben; der Kaufpreis wird in voller Höhe zurückerstattet.
1. ERETILUNG VON LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha erteilt Ihnen, dem ursprünglichen Käufer,
das Recht, ein Exemplar des beiliegenden
Softwareprogramms und der darin enthaltenen
Daten ("SOFTWARE") als Einzelperson auf jeweils
einem Computer zu verwenden. Sie dürfen sie nicht
auf mehr als einem Computer bzw. einer
Computerstation verwenden. Die SOFTWARE bleibt
im Besitz von Yamaha und ist durch japanische
Copyrightgesetze sowie alle anwendbaren interna-
tionalen Vertragsbestimmungen geschützt. Sie ha-
ben ein Anspruchsrecht auf das Eigentum an den
Medien, denen die SOFTWARE beiliegt. Daher
müssen Sie die SOFTWARE wie alle anderen durch
Copyright geschützten Materialien behandeln.
2. EINSCHRÄNKUNGEN
Die SOFTWARE ist durch Copyright geschützt. Sie
dürfen Sie weder analysieren noch durch anderwei-
tige Methoden reproduzieren. Sie dürfen die SOFT-
WARE weder ganz noch teilweise reproduzieren,
modifizieren, verändern, gegen Entgelt oder unent-
geltlich verleihen, verkaufen oder vertreiben, und Sie
dürfen auf der Grundlage der SOFTWARE keine Ab-
leitungen erstellen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht
an andere Computer senden oder in Netzwerke ein-
speisen. Sie dürfen das Eigentum an der SOFT-
WARE und den schriftlichen Begleitmaterialien auf
unbefristeter Basis unter den Voraussetzungen über-
tragen, daß Sie keine Kopien zurückbehalten und
sich der Empfänger mit den Bedingungen der Lizenz-
vereinbarung einverstanden erklärt.
3. BEENDIGUNG
Die Lizenzbedingung des Softwareprogramms wird
am Tag, an dem Sie die SOFTWARE erhalten, wirk-
sam. Falls ein Copyrightgesetz oder eine Bestim-
mung der Lizenzbedingungen verletzt wird, wird au-
tomatisch und ohne Benachrichtigung durch
Yamaha die Lizenzvereinbarung beendet. In diesem
Fall müssen Sie die lizensierte SOFTWARE und
ihre Kopien unverzüglich vernichten.
82
4. PRODUKTGARANTIE
Yamaha garantiert dem ursprünglichen Käufer, daß,
falls die SOFTWARE bei Verwendung unter norma-
len Bedingungen nicht die in der von Yamaha be-
reitgestellten Anleitung beschriebenen Funktionen
erfüllt, die einzige Abhilfe darin bestehen wird, daß
Yamaha auf Austauschbasis kostenlos jedes Medi-
um ersetzen wird, das Material- oder Verarbeitungs-
fehler aufweist. Abgesehen von dem oben Ausge-
führten wird die SOFTWARE "wie die Ware liegt
und steht" geliefert, und es werden keine anderen
ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien
hinsichtlich dieser Software übernommen, ein-
schließlich, aber nicht beschränkt auf, die still-
schweigenden Garantien für handelsübliche Quali-
tät und Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
5. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Ihre einzige Abhilfe und die gesamte Haftung
Yamahas bestehen in dem oben Ausgeführten. Kei-
nesfalls haftet Yamaha Ihnen oder einer anderen
Person gegenüber für etwaige Schäden, einschließ-
lich, aber nicht beschränkt auf, zufällige Schäden
oder Folgeschäden, Kosten, Verdienstausfall, ver-
lorene Ersparnisse oder andere Schadenersatzan-
sprüche, die aus der Verwendung der SOFTWARE
oder aus der Tatsache hervorgehen, daß diese
SOFTWARE nicht verwendet werden konnte, selbst
wenn Yamaha oder ein autorisierter Händler über
die Möglichkeit derartiger Schadenersatzansprüche
informiert wurde, oder für etwaige andere Ansprü-
che einer anderen Partei.
6. ALLGEMEINES
Diese Lizenzvereinbarung soll gemäß und in Über-
einstimmung mit den japanischen Gesetzen aus-
gelegt werden.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis