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Miele G 7783 MIELABOR Gebrauchsanweisung Seite 25

Labor-spülautomat
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Verwenden Sie nur von Miele ge-
prüfte und empfohlene Spülmittel
für Spezial-Spülautomaten. Bei Verwen-
dung anderer Spülmittel besteht die
Gefahr einer Beschädigung des Spül-
gutes und des Reinigungsautomaten.
Vorausgehende Behandlungen
(z.B. mit Reinigungs- oder Desin-
fektionsmitteln), aber auch bestimmte
Anschmutzungen und einige Spülmittel
können Schaum verursachen. Schaum
kann das Reinigungs- und Desinfekti-
onsergebnis beeinträchtigen.
Die anwendungstechnische Emp-
fehlung chemischer Hilfsmittel (wie
z. B. Reinigungsmittel) bedeutet nicht,
daß der Gerätehersteller die Einflüsse
chemischer Hilfsmittel auf das Material
des Reinigungsgutes verantwortet.
Beachten Sie, daß Formulierungsände-
rungen, Lagerbedingungen usw, wel-
che vom Hersteller der Chemikalien
nicht bekanntgegeben wurden, die
Qualität des Reinigungsergebnisses
beeinträchtigen können.
Achten Sie bei der Verwendung
von Reinigungsmitteln und Spezial-
produkten bitte unbedingt auf die Hin-
weise des Reinigerherstellers. Setzen
Sie das jeweilige Reinigungsmittel nur
für den vom Hersteller vorgesehenen
Anwendungsfall ein um Materialschä-
den und ggf. heftigste chemische Reak-
tionen (z.B. Knallgasreaktion) zu ver-
meiden.
Der Reinigungsautomat ist nur für
den Betrieb mit Wasser und additi-
ven Reinigungsmitteln ausgelegt. Das
Gerät darf nicht mit organischen Löse-
mitteln betrieben werden, da u. a. Ex-
Sicherheitshinweise und Warnungen
plosionsgefahr besteht (Anmerkung: Es
gibt viele organische Lösemittel, bei
denen keine Explosionsgefahr besteht,
sondern andere Probleme auftreten
können, wie z. B. die Zerstörung von
Gummis und Kunststoffen).
gen an die Aufbereitungsqualität ge-
stellt werden, sollten die Verfahrens-
bedingungen (Reinigungsmittel, Was-
serqualität etc.) vorab mit der Miele-An-
wendungstechnik abgestimmt werden.
hohe Anforderungen gestellt werden
(z. B. chemische Analytik, spezielle in-
dustrielle Fertigungen etc.), muß durch
den Betreiber eine regelmäßige Quali-
tätskontrolle zur Absicherung des Auf-
bereitungsstandards erfolgen.
insbesondere Salzsäure und chloridhal-
tige Lösungen mit dem Einbringen des
Reinigungsgutes in den Spülraum ge-
langen. Ebenfalls keine korrodierenden
Eisenwerkstoffe!
Lösemittel in Verbindung mit der An-
schmutzung dürfen (besonders bei Ge-
fahrenklasse A1) nur in Spuren
vorhanden sein.
Bei kritischen Anwendungen, in de-
nen besonders hohe Anforderun-
Wenn an das Reinigungs- und
Nachspülergebnis besonders
Die Spezial-Einsätze sind nur be-
stimmungsgemäß zu verwenden.
Alle schöpfenden Teile müssen vor
dem Einordnen entleert werden.
Es dürfen keine nennenswerten
Reste von Lösemitteln und Säuren,
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