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Technische Hinweise - Bosch Sinus BTn60 Originalbetriebsanleitung

Performance line / intuvia performance line cx / intuvia
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Technische Hinweise

Typgenehmigung und Geltungsbereich
Unsere S-Pedelecs wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt einer Typgenehmigung unterzogen und als Kraftfahrzeuge zugelassen.
Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesem Fahrzeug zulässig ist. Wird das Fahrzeug nicht mit
diesen spezifizierten oder - soweit auf der Folgeseite beschrieben - alternativ freigegebenen Bauteilen betrieben, so verliert dessen
Typgenehmigung die Gültigkeit.
Besonderheiten gewisser Bauteile des Kraftfahrzeugs S-Pedelec gegenüber herkömmlichen
Pedelec- / Fahrradanbauteilen
Einige Bauteile des S-Pedelecs erfüllen spezielle Anforderungen, die an ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e gestellt werden. Sie
unterscheiden sich zu herkömmlichen Pedelec- / Fahrrad Bauteilen.
Rahmen / Gabel
Diese tragenden Bauteile des S-Pedelecs wurden so konstruiert, dass sie den höheren Belastungen auf Grund der
höheren Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem Pedelec / Fahrrad jederzeit gewachsen sind.
Kennzeichenhalter
Dieser ist so konstruiert, dass er das Kennzeichen gemäß den Vorgaben (Sichtbarkeit, Winkel) aufnehmen kann.
Rückspiegel
Dieser ist Pflicht für Kraftfahrzeuge. Er ist typgeprüft nach ECE. Einen zugelassenen Spiegel erkennt man an der „E"-
Kennzeichnung.
Bremshebel
Die Bremshebel für zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen an ihrem Ende mit einem Kugelkopf versehen sein. Herkömmli
che Pedelec- / Fahrradbremshebel haben diesen nicht.
Ständer
Der Ständer muss diverse Standfestigkeitsprüfungen überstehen und außerdem automatisch einklappen, sobald er
vollständig entlastet wird.
seitliche Strahler
Diese müssen orange und nicht-dreieckig sein und über eine Typzulassung nach ECE verfügen. Ihre Anbringungsstelle
unterliegt bestimmten Sichtbarkeits-Auflagen und darf nicht verändert werden. Einen zugelassenen Strahler erkennt
man an der „E"-Kennzeichnung.
Reifen
Die Reifen benötigen eine Zulassung nach ECE R75. Einen zugelassenen Reifen erkennt man an der „E"-Kennzeich
nung.
VII

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