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S-Pedelec: Modelle, Rechtliche Und Technische Hinweise; Rechtliche Hinweise; Haftpflichtversicherung - Bosch Sinus BTn60 Originalbetriebsanleitung

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IV

S-Pedelec: Modelle, rechtliche und technische Hinweise

Modell
Haibike
XDURO Trekking S RX | PRO
XDURO FullSeven S RX | PRO
XDURO Urban S RX | PRO
XDURO Race S RX | PRO

Rechtliche Hinweise

Stand: August 2015
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an Aktualität verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in anderen Ländern als Deutschland andere gesetzliche Bestimmungen gelten können.
Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf jusitische Korrektheit, Irrtümer sind vorbehalten.
Unterschied zwischen einem „normalen" Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e und nicht um ein Pedelec /
Fahrrad handelt, mit allen damit verbundenen verkehrs-, versicherungs- und eventuell ordnungs- und strafrechtlichen Folgen.

Haftpflichtversicherung

Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum Führen eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Fahren
Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen ohne Versicherungsschutz stellt dies einen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz dar, siehe folgendem Auszug aus aus dem Pflichtversicherungsgesetz, Stand: Dezember 2012:
㤠6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach
§ 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig
Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit
der Entscheidung gehört."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflvg/gesamt.pdf
(Zugriff am 04.12.2012)
Versicherungskennzeichen
Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie von Versicherungen oder auch Banken. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres S-
Pedelecs montiert sein.
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefügt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestätigt, dass
das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist
das CoC Papier nach §4 Absatz 5 der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" bei Benutzung eines
S-Pedelecs mitzuführen.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahr-
zeugs wird der Käufer das CoC verlangen. Eine nachträgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht
unwesentlichen Kosten verbunden.
Typ
S-Pedelec, Kraftfahrzeug/motor vehicle
S-Pedelec, Kraftfahrzeug/motor vehicle
S-Pedelec, Kraftfahrzeug/motor vehicle
S-Pedelec, Kraftfahrzeug/motor vehicle
max. zul. Gesamtgewicht (kg)
130
120
120
120

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