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Elektronische Steuergeräte; Zur Beachtung Der Nicht; Geschwindigkeitsbegrenzer; Zur Beachtung Der Ge - Fiat DUCATO Betriebsanleitung

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ELEKTRONISCHE
STEUERGERÄTE
Beim normalen Einsatz des Fahr-
zeugs sind keine besonderen Vor-
sichtsmassnahmen erforderlich.
Bei Eingriffen an der elektrischen An-
lage oder beim Notstart sind aller-
dings strikt die nachstehenden Wei-
sungen zu beachten:
– Die Batterie darf nie bei laufendem
Motor von der elektrischen Anlage
abgetrennt werden;
– Die Batterie muss für das Aufladen
von der elektrischen Anlage abge-
trennt werden;
– Für den Notstart nie ein Ladegerät
sondern nur eine Fremdbatterie be-
nutzen;
– Besonders dafür sorgen, dass der
Anschluss zwischen Batterie und elek-
trischer Anlage polrichtig und kon-
taktsicher erfolgt;
– Die Kabelanschlüsse der elektro-
nischen Steuergeräte nie ab- oder an-
klemmen, wenn der Zündschlüssel auf
MAR steht;
– Die elektrische Polarität nicht
durch Funkenbildung ermitteln;
– Die elektronischen Geräte bei
Schweissarbeiten an der Karosserie
abklemmen bzw. ausbauen, wenn die
Temperatur von 80 °C überschritten
wird (besondere Karosseriearbeiten
usw.).

ZUR BEACHTUNG Der nicht

korrekte Einbau eines Autoradios
oder Alarmanlage kann Störungen in
den elektronischen Steuergeräten ver-
ursachen.
ZUR BEACHTUNG
Änderungen oder Repara-
turen an der elektrischen
Anlage, die nicht korrekt und ohne
Berücksichtigung der technischen
Merkmale der Anlage ausgeführt
werden, können Betriebsstörungen
und Brandgefahr verursachen.
Abb. 16
GESCHWINDIGKEITS-
BEGRENZER
(vorgesehenen Versionen)
Auf einigen Versionen ist das Ein-
spritzsteuergerät so geeicht worden,
dass es dem Fahrzeug ermöglicht, ei-
ne vorbestimmte Höchstgeschwindig-
keitsgrenze nicht zu überschreiten.
Diese Geschwindigkeitsgrenze ist fol-
gende:
– für Kleinbusversionen (Zulas-
sungsklasse M2): 100 km/h;
– für Warentransportversionen (mit
Gesamteigengewicht über 3,5 t) (Zu-
lassungsklasse N2): 90 km/h;
Auf der Windschutzscheibe ist ein
Schild (Abb. 16) mit der zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit angebracht (90
oder 100 km/h je nach Version).
Diese Einschränkung wurde durch
die EG-Richtlinie 2002/85 festgelegt,
und eventuelle Überschreitungen wer-
den gesetzlich bestraft.

ZUR BEACHTUNG Der Ge-

schwindigkeitswert, der auf der In-
strumententafel erscheint, wenn die
Vorrichtung einschreitet, kann etwa
10% über dem realen vorgesehenen
Wert liegen.
WARTUNG DES FAHRZEUGS
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