Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hinweise Zur Anlagenplanung - SolarWorld SunFix Bisun Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

A3
f Vergewissern Sie sich, dass die Unterkonstruktion
im Hinblick auf Tragfähigkeit (Dimensionierung,
Erhaltungszustand, geeignete Materialkennwer-
te), Tragstruktur und sonstigen davon betroffenen
Schichten (z.B. Dämmschicht) geeignet ist.
f Achten Sie darauf, dass der Ablauf von Nieder-
schlagswasser nicht behindert wird.
f Beachten Sie bauphysikalische Aspekte.
f Die Ebenheit der Dachunterkonstruktion ist zu
überprüfen und ggf. fachgerecht zu korrigieren.
VORSICHT!
f Die auf die PV-Anlage wirkenden horizonta-
len Kräfte aus Windbelastung werden durch
Antirutschmatten über Haftreibung in die
Dachkonstruktion übertragen. Für eine korrekte
Auslegung der Anlage ist es daher erforderlich, im
Rahmen der Planung den Haftreibungswert zwi-
schen Montagesystem/ Bautenschutzmatte und
Dauchhaut zu ermitteln.
Brandschutz
Bei Planung und Aufbau sind die baurechtlichen
Bestimmungen der jeweils geltenden LBO (analog
MBO §30 [5] bzw. §32 MBO „Dächer") in Bezug auf
den Brandschutz zu beachten.
Hinweis zu Brand- und Gebäudetrennwänden
Je nach Gebäudeklasse bzw. Art und Nutzung von
Sonderbauten ergeben sich unterschiedliche bau-
rechtliche Anforderungen an die Ausführung einer
PV-Anlage. Diese sind in der LBO festgelegt bzw.
lassen sich daraus ableiten.
6 6

Hinweise zur Anlagenplanung

f Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachberater
(z.B. Statiker, Sachverständiger) hinzu.
f Schützen Sie im Freien verlegte Kabel durch
geeignete Maßnahmen (z.B. durch Verlegung in
UV-beständigen Kunststoffrohren oder Kabelka-
nälen) vor Witterungseinflüssen, UV-Licht und
mechanischen Beschädigungen.
ACHTUNG!
f Flucht-, Rettungs- und Wartungswege sind bei der
Aufstellung des Systems zu beachten und freizu-
halten!
Grundsätzlich gilt:
1. Die Funktion von Brand- und Gebäudetrennwänden
darf nicht gemindert werden
2. Brand- und Gebäudetrennwände dürfen nicht durch
PV-Module überbaut werden.
3. Zwischen PV-Anlage und Brand- und Gebäudetrenn-
wänden ist ein ausreichender Abstand einzuhal-
ten. Dieser kann entweder aus den geltenden
LBO abgeleitet oder durch einen Sachkundigen
ermittelt werden.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis