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Sharp AR-P350 Bedienungsanleitung Seite 4

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SOFTWARELlZENZ
BITTE LESEN SIE DIESE L1ZENZVEREINBARUNG SORGFALTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE ZUM
ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLAREN SIE IHR EINVERSTAND-
NIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG.
1.
Lizenz. SHARP gewahrt Ihnen das Hecht, die Anwender-, VorfOhr- und Systemsoftware sowie alle anderen,
mit dieser Lizenz mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder einem anderen Medium enthalten
sind, (als die "Software" bezeichnet) einschlieBlich der begleitenden Dokumentation zu benutzen. Siesind der
EigentOmer des Datentraqers, auf dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der Rechtstitel fOr die
Software und die begleitende Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von SHARP. Diese Lizenz
erlaubt Ihnen die Verwendung der Software auf einem oder mehreren Computern, die an einen einzelnen Drucker
angeschlossen sind, sowie die Anfertigung einer einzigen Kopie in maschinenlesbarer Form, die ausschlieBlich zu
Sicherungszwecken erstellt werden darf, Diese Kopie muB den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von SHARP
und alle anderen Schutzvermerke von Sharp und/oder den Lizenzgebem von Sharp enthalten, die sich auf der
Originalkopie der Software befinden. Sie haben auBerdem das Recht, alllhre Lizenzrechte, die in der Software und
der Software-Sicherungskopie enthalten sind, sowie die begleitende Dokumentation und eine Kopie dieser Lizenz
auf einen Dritten zu Obertragen, vorausgesetzt. daB diese dritte Partei diese Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit
den Benutzungsbedingungen einverstanden erkliirt.
2. Beschriinkungen.
Diese Software enthalt urheberrechtlich geschOtzte Daten, Geschiiftsgeheimnisse und
anderes gesetzlich geschOtztes Material, dessen EigentOmer Sharp und/oder die Lizenzgeber von Sharp sind; zum
Schutze dieser Informationen darf die Software nicht dekompiliert, rOckentwickelt, disassembliert oder auf andere
Weise in eine fUr den Menschen lesbare Form gebracht werden. Sie dOrfen weder die Software modifizieren, in
einem Netzwerk verwenden, mieten, verrnieten, verleihen oder vertreiben, noch durfen Sie Programme herstellen,
die ganz oder teilweise auf dieser Software basieren. Sie dOrfen die Software nicht auf elektronischem Wege zwi-
schen Computern oder Ober ein Netzwerk Obertragen.
3. Beendigung.
Diese Lizenz ist bls zu ihrer Beendigung rechtsgOltig. Sie konnen diese Lizenzvereinbarung
jederzeit beenden, indem Sie die Software, die beqleitende Dokurnentation und alle Kopien vernichten. Die Lizenz
endet bei NichterfOllung einer der Vertragsbedingungen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung durch SHARP
und/oder die Lizenzgeber von Sharp. Bei Beendigung des Vertraqsverhaltnlssee sind Sie verpflichtet, die Software,
die begleitende Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten.
4. Exportgesetz-Zusicherungen. Sie erklaren sich damit einverstanden und bestanqen hiermit, daB weder die
Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervor-
gehenden Produkte von den Vereinigten Staaten aus in ein anderes Land exportiert werden, wenn dies nicht durch
die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen autorisiert und erlaubt lst, Wenn die Software
von Ihnen rechtmaBig auBerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, erkliiren Sie sich einverstanden, daB Sie
weder die Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar dar-
aus hervorgehenden Produkte re-exportieren werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten gelten-
den Gesetze und Bestimmungen und durch die am Einkaufsort der Software geltenden Gesetze und Bestimmun-
gen erlaubt ist.
5. Staatliche Endverbraucher. Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behorde der US-Regie-
rung erwerben, treften die nachfolgend aufgefOhrten Bedingungen zu. Die Regierung erkliirt sich mit den folgenden
Punkten einverstanden:
(i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur Verfugung gestellt, ist die
Software als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren; in diesem Fall erwirbt die Regierung nur "ein-
geschriinkte Rechte" auf die Software und deren Dokumentation, gemiiB der Definition in Paragraph
252.227-
7013
(c)
(1)
der DFARS.
Oil Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen Abteilung oder Agentur
der US-Regierung zur VerfOgunggestellt, hat die Regierung die in Paragraph
52.227-19
(c)
(2)
der FAR festge-
legten Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA trifft Paragraph
18-
52.227-86
(d) des "NASA Supplement to the FAR" zu.
6. Beschriinkte Garantie auf das Speichermedium. SHARP garantiert fOr einen Zeitraum von neunzig
(90)
Tagen ab Kaufdatum, daB die zur Aufzeichnung der Software verwendeten Datentriiger bei normaler Benutzung
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die gesamte Haftung von SHARP und/oder den Lizenzgebern von
Sharp und Ihr alleiniger Rechtsanspruch besteht in dem Ersatz des Datentriigers,.der dieser beschriinkten Garan-
tie nicht genOgt, die in diesem 6. Punkt der Lizenzvereinbarung festgelegt ist. Der Datentriiger wird dann ersetzt,
wenn er zusammen mit einer Kopie Ihrer Kaufquittung an Sharp oder einen von Sharp autorisierten Handler zu-
rOckgegeben wird. SHARP ist nicht verpflichtet, einen durch Unfall, MiBbrauch oder unsachgemiiBe Anwendung
besohadlqten Datentraqsr zu ersetzen.
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JEGLlCHE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTlEN AUF DIE DATENTRAGER,
EINSCHLlESSLlCH DER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIE, DASS DIE WAREN VON
MARKTGANGIGER QUALlTAT UND FOR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, SIND AUF EINEN
ZEITRAUM VON NEUNZIG
(90)
TAGEN BEGRENZT, GERECHNET AB AUSLlEFERUNGSDATUM. DIESE GA-
RANTIE GIBT IHNEN GEWISSE RECHTE; ES KONNEN IHNEN WEITERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE SICH
VON STAAT/RECHTSORDNUNG ZU
STAATI
RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN KONNEN.
7. Software-GarantieausschluB. Sie bastatiqen und akzeptieren hiermit ausdrOcklich, daB die Verwendung der
Software auf eigenes Risiko geschieht. Die Software und die begleitende Dokumentation werden auf einer IST-
ZUSTAND-Basis und ohne weitere Gewahrleistung ausgeliefert; SHARP UND DIE L1ZENZGEBER VON SHARP
(fOr die Klauseln 7 und 8 werden SHARP und die Lizenzgeber von SHARP gemeinsam als SHARP bezeichnet)
SCHLlESSEN HIERMIT AUSDROCKLlCH ALLE WEITEREN AUSDROCKLlCHEN ODER STILLSCHWEIGEND
EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUS, EINSCHLlESSLlCH, ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE STILL-
SCHWEIGEND EINGESCHLOSSENE GARANTIE, DASS DIE WAREN VON MARKTGANGIGER QUALlTAT UND
FOR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. SHARP OBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFOR, DASS
DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS ENTSPRE-
CHEN, ODER DASS DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI
MOGLlCH 1ST, ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE KORRIGIERTWERDEN. AUSSERDEM GIBT SHARP
KEINE GARANTIE BZW. MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN, WAS DIE RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZU-
VERLASSIGKEIT ODER ANDERE EIGENSCHAFTEN ANBELANGT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER
SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ODERAUS DEN FOLGEN DER VERWENDUNG
ERGEBEN. KEINERLEI MONDLlCHE OD ER SCHRIFTLlCHE INFORMATIONEN ODER HINWEISE, DIE VON
SHARP ODER VON EINEM VON SHARP AUTORISIERTEN HANDLER ABGEGEBEN WERDEN, KONNEN ZU
EINEM GARANTIEANSPRUCH FOHREN ODER AUF ANDERE WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE ER-
WEITERN. IM FALLE EINES DEFEKTS DER SOFTWARE SIND SIE SELBST (UND NICHT SHARP ODER EIN
VON SHARPAUTORISIERTER HANDLER) FORALLE KOSTEN DER NOTWENDIG GEWORDENEN WARTUNGS-
ARBEITEN, REPARATUREN UND KORREKTUREN VERANTWORTLlCH. EINIGE STAATEN/LANDER ERLAU-
BEN KEINEN AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTlEN. IN DIESEM FALL
GILT DER OBEN AUFGEFOHRTE AUSSCHLUSS FOR SIE UNTER UMSTANDEN NICHT.
8. Haftungsbeschriinkung. UNTER KEINEN UMSTANDEN, SELBST BEl FAHRLASSIGKEIT, KANN SHARP
FOR zusATZLlCHE, SPEZIELLE ODER NACHFOLGENDE SCHADEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE
DURCH DIE VERWENDUNG BZW. VERWENDUNGSUNFAHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DER BEGLEI-
TENDEN DOKUMENTATION ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORI-
SIERTER HANDLER AUF DIE MOGLlCHKEIT SOLCHER SCHADEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE STAA-
TEN/RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS OD ER EINE HAFTUNGS-
BESCHRANKUNG FOR ZUS)i.TZLlCHE ODER FOLGESCHADEN; IN DIESEM FALLE TREFFEN DIE OBIGEN
BESCHRANKUNGEN BZW. AUSSCHLOSSE UNTER UMSTANDEN AUF SIE NICHT ZU.
Auf keinen Fall kann der von SHARP zu leistende Ersatz fOr Schiiden, Verluste und KlagegrOnde [weder im Rah-
men eines Vertrags, noch bei einer unerlaubten Handlung (einschlieBlich Fahrlassiqkait) oder resultierend aus
anderen Ursachen] den Betrag ubarsteiqen, den Sie fUr die Software bezahlt haben.
9. Geltendes Recht und Teilnichtigkeit.
Fur einen Teil der Software, der sich auf die Verwendung mit Apple
Macintosh und Microsoft Windows bezieht, unterliegt die Anwendung und Auslegung dieser Lizenzvereinbarung
den in Kalifornien bzw. Washington geltenden Gesetzen. Sollte aus irgendwelchen Grimden eine zustandiqe Ge-
richtsbarkeit eine der Klauseln dieser Lizenzvereinbarung oder einen Teil einer Klausel als nicht einklagbar beurtei-
len, so ist die betreftende Vertragsklausel bis zum groBtmoglichen Umfang zu erfullan, urn dem Vereinbarungs-
zweck der Parteien Genuge zu tun. Die Obrigen Vertragsbedingungen gelten weiterhin im vollen Umfang des Geset-
zes,
10.
VolIstiindige Vereinbarung. Diese Lizenz stellt die vollstandlqe Vereinbarung zwischen den beiden Parteien
in bezug ayf die Verwendung der Software und der begleitenden Dokumentation dar; diese Lizenz ersetzt alle
vorherigen oder gegenwartig wirksamen Abmachungen oder Vereinbarungen, die den obigen Vertragsinhalt betref-
fen, seien sie in schriftlicher oder mundlicher Form. Zusatze zu oder Veranderungen an dieser Lizenz sind nur dann
rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form abgefaBt und von einem bevollmachtigten Reprasentanten der Firma
SHARP unterzeichnet wurden.
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Diese Anleitung auch für:

Ar-m350Ar-p450Ar-m450