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Software-Lizenzvereinbarung; Haftungsbeschränkung - Yamaha 02R96 Installationshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG ("VEREIN-
BARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH
DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND
VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE
VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS
NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION ("YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRINGEN SIE
ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU
SEIN. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, installieren ODER
kopieren Sie diese Software nicht, und verwenden sie sie auf keine andere Weise.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, die beiliegenden Software-Programme
und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff „SOFTWARE" umfasst alle
Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFTWARE gehört Yamaha
bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright-
Gesetze und internationalen Abkommen geschützt. Sie haben zwar das Recht,
Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu
erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende
Copyright geschützt.
Sie dürfen die SOFTWARE auf Ihrem/n Computer/n verwenden.
Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken Kopien der SOFTWARE in
maschinenlesbarer Form erstellen, solange sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstell-
ten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle
anderen Hinweise bezüglich der SOFTWARE wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertra-
gen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger
die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder
auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFT-
WARE zu erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Compu-
tern einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die
guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienst-
leistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt,
MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen
den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhalte-
nen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne
Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und
bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze oder
eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automa-
tisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie
die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien
davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird, garantiert
Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet
wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lie-
ferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von
Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von
Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums
oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten
Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen zusammen mit einer
Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien ver-
pflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt
wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES
Studio Manager V2 Installationshandbuch (für das DM2000/02R96/DM1000/01V96)
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GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH STILL-
SCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich
auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen
ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGEACH-
TET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEI-
GENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE
ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUG-
LICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.
BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN,
GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE
ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUN-
GEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE
BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN,
DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDIN-
GUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER
ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGEND-
WELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF
DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄ-
DEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE
ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES MISS-
BRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER
SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprü-
che gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus
Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt
("SOFTWARE DRITTER"). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der
die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und Daten
von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestim-
mungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten Vereinbarungen an
und erkennen an, dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist
für etwaige Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist
in keiner Weise verantwortlich für die SOFTWARE DRITTER oder deren
Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haf-
tungen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT
YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARAN-
TIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE
DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem
Fall die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschä-
den, Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere
Schäden, die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmög-
lichkeit der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren
und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines
Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am
Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile
dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt
werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung
weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug auf die
SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien
dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen
Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder
Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem
vollständig authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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