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Arten Von Kindersitzen - Volkswagen Passat B8 Bedienungsanleitung

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Arten von Kindersitzen

Abb. 99 Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Normen für Kindersitze
Für Kindersitze gelten in der Europäischen Union die Regelungen ECE-R 44 oder ECE-R 129
Kindersitze, die nach diesen Normen geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel kann unter anderem die
folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:
Gewichtsklasse,
Größenklasse,
Zulassungskategorie (universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch oder i-Size),
Zulassungsnummer.
Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit
03 oder 04 beginnen. Dies zeigt an, dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind
nicht zulässig.
Kindersitze nach Gewichtsklassen
Klasse
Gruppe 0
Gruppe 0+
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gewichtsklasse 0/0+: Von Geburt bis zum Alter von etwa 18 Monaten sind rückwärts gerichtete Babyschalen
0/0+ oder 0/1 am besten geeignet.
Gewichtsklasse 1: Nach Erreichen der Gewichtsgrenze sind Kindersitze der Gruppe 1 (bis etwa 4 Jahre) bzw. der Gruppe 1/2 (bis etwa
7 Jahre) mit integriertem Gurtsystem am besten geeignet.
Gewichtsklassen 2/3: Zu den Gruppen 2 und 3 gehören Kindersitze mit Rückenlehne und Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne.
Kindersitze mit Rückenlehne bieten durch einen integrierten Gurtbandverlauf und die seitlichen Polster einen besseren Schutz als
Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Volkswagen empfiehlt daher die Verwendung von Kindersitzen mit Rückenlehne. Kindersitze der
Gruppe 2 sind für die Altersgruppe bis etwa 7 Jahre geeignet, Kindersitze der Gruppe 3 ab etwa 7 Jahre.
Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie
daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.
Kindersitze nach Zulassungskategorien
Kindersitze können die Zulassungskategorie universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch (alle nach Regelung ECE-R 44) oder i-Size (nach
Regelung ECE-R 129) haben.
Universal: Kindersitze mit Zulassung universal sind für den Einbau in allen Autos zugelassen. Eine Typenliste ist nicht erforderlich. Bei
Universal-Zulassung für ISOFIX ist der Kindersitz zusätzlich über einen oberen Haltegurt (Top Tether) zu verbinden.
Semi-universal: Eine Zulassung semi-universal erfordert über die Standardanforderungen der Universal-Zulassung hinaus
Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes, die zusätzliche Tests erfordern. Kindersitze mit der Zulassung semi-universal
besitzen eine Typenliste, in der das Fahrzeug enthalten sein muss.
Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung erfordert für jedes Fahrzeug-Modell separat einen dynamischen Test des
Einleitung zum Thema
1)
. Beide Regelungen sind parallel gültig.
Gewicht des Kindes
bis 10 kg
bis 13 kg
9 bis 18 kg
15 bis 25 kg
22 bis 36 kg
⇒ Abb. 99
  der Gruppe

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