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Sony 1500AP Bedienungsanleitung Seite 2

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WARNUNG
Um die Gefahr von Bränden oder
elektrischen Schlägen zu verringern, darf
dieses Gerät nicht Regen oder
Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
Um einen elektrischen Schlag zu
vermeiden, darf das Gehäuse nicht
geöffnet werden. Überlassen Sie
Wartungsarbeiten stets nur qualifiziertem
Fachpersonal.
DIESES GERÄT MUSS GEERDET
WERDEN.
ACHTUNG
Das Gerät ist nicht tropf- und spritzwassergeschützt.
Es dürfen keine mit Flüssigkeiten gefüllten Gegenstände,
z. B. Vasen, darauf abgestellt werden.
Solange das Netzkabel an eine Netzsteckdose
angeschlossen ist, bleibt das Gerät auch im
ausgeschalteten Zustand mit dem Stromnetz verbunden.
WICHTIG
Das Namensschild befindet sich auf der Unterseite des
Gerätes.
WARNUNG
Zu hoher Schalldruck von Ohrhörern und Kopfhörern
kann Gehörschäden verursachen.
Um dieses Produkt sicher zu verwenden, vermeiden Sie
längeres Hören bei sehr hohen Schalldruckpegeln.
Für Kunden in Europa (Nur DSR-1500AP)
Dieses Produkt besitzt die CE-Kennzeichnung und erfüllt
die EMV-Richtlinie sowie die Niederspannungsrichtlinie
der EG-Kommission.
Angewandte Normen:
• EN60065: Sicherheitsbestimmungen
• EN55103-1: Elektromagnetische Verträglichkeit
(Störaussendung)
• EN55103-2: Elektromagnetische Verträglichkeit
(Störfestigkeit)
Für die folgenden elektromagnetischen Umgebungen:
E1 (Wohnbereich), E2 (kommerzieller und in
beschränktem Maße industrieller Bereich), E3
(Stadtbereich im Freien) und E4 (kontrollierter EMV-
Bereich, z.B. Fernsehstudio).
2
Der Hersteller dieses Produkts ist Sony Corporation,
1-7-1 Konan, Minato-ku, Tokyo, Japan.
Der autorisierte Repräsentant für EMV und
Produktsicherheit ist Sony Deutschland GmbH,
Hedelfinger Strasse 61, 70327 Stuttgart, Deutschland. Bei
jeglichen Angelegenheiten in Bezug auf Kundendienst
oder Garantie wenden Sie sich bitte an die in den separaten
Kundendienst- oder Garantiedokumenten aufgeführten
Anschriften.
1. Für Ihren privat genutzten Videorecorder muß eine
Fernseh-Rundfunk-Genehmigung beantragt
werden, sofern nicht bereits eine Genehmigung für
ein Fernsehgerät desselben Haushaltes vorliegt. Im
geschäftlichen Bereich ist jeder einzelne
Videorecorder anmelde- und gebührenpflichtig.
(Auskunft ggf. bei der GEZ oder den
Rundfunkanstalten.)
2. Im privaten Bereich ist die Aufzeichnung von
urheberrechtlich geschützten Werken auf Bild-
und Tonträger gestattet. Die entsprechenden
Urheber- Vergütungen sind im Kaufpreis des
Gerätes enthalten. Öffentliche Wiedergabe oder
Verbreitung von mitgeschnittenen
Fernsehsendungen ist ohne Erlaubnis nicht
zulässig, verpflichtet zu Schadenersatz und ist
gegebenenfalls strafbar.
3. Im Rahmen der Regelung des §47 des
Urheberrechtsgesetzes sind Aufzeichnungen von
Schulfernsehprogrammen gestattet. Mitschnitte
von Schulfunksendungen dürfen jedoch nur für
den Unterricht verwendet werden und sind
spätestens am Ende des laufenden Schuljahres zu
löschen.

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Diese Anleitung auch für:

Dsr-15000a

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