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Bei Selbstbedienungsanlagen
C4
Betriebsanleitung für Anwender
Verbieten Sie unbefugten Personen das Betreten der
PKW-Portalwaschanlage.
Auf das Zutrittsverbot ist deutlich erkennbar und
dauerhaft hinzuweisen.
Ausführung von Verbotszeichen siehe UVV
„Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).
Weisen Sie ihren neuen Kunden in die Besonderheiten
der Anlage ein.
Zeigen Sie ihm die „NOT-AUS"-Taster und teilen Sie ihm
mit was bei einem Notfall zu tun ist.
Bei Selbstbedienungsanlagen muß eine
!
sachkundige, mit der Anlage vertraute Person
erreichbar sein, die zur Vermeidung etwaiger Gefahren
notwendige Maßnahmen durchführen bzw. veranlassen
kann. Siehe auch Richtlinien für Fahrzeugwaschanlagen
VBG ZH 1/543 Absatz 5.2.
CWP 8000