Montage
4.10 Mischluftanteil einstellen
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Gemäß der "VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION vom 7. Juli
2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüf-
tungsanlagen" und den ergänzend
dazu veröffentlichten "Frequently asked questions" fällt ein Gerät mit Außenluftan-
schluss nicht unter diese Verordnung, wenn der Außenluftanteil im normalen Betrieb
weniger als 10% des geförderten Nennluftvolumenstromes beträgt.
Aus diesem Grund wird die Mischlufteinheit werkseitig mit 10% Außenluftansaugquer-
schnitt eingestellt. Dies gewährleistet bei neutralen Druckverhältnissen im Raum eine
max. Außenluftrate von <10%.
Bauseitige Außenlufteinstellung:
Abb. 4-13: Bauseitige Außenlufteinstellung
Die Begrenzung des Außenluftansaugquerschnittes kann bauseitig geändert werden.
Dabei ist die Einhaltung der max. Außenluftrate von <10% (Durchschnittswert) über
den betrachteten Betriebszeitraum im Sinne der oben genannten Richtlinie zu
beachten. Dazu muss der Sprengring (siehe Abb. 4-13, Pos. 1) mithilfe eines
geeigneten Werkzeuges gelöst und die Position der Anschlagbegrenzung (siehe
Abb. 4-13, Pos. 2) entsprechend dem gewünschten Öffnungsgrad verschoben
werden. Dann den Sprengring wieder montieren
Die Klimaanlagen mit EC-Gebläse von el. Aufnahme bis 30W können im Mischluftbe-
trieb auch mit einem höheren Außenluftanteil eingesetzt werden. Ein solches Gerät
fällt nicht unter die o.g. Verordnung.
Anwenderhinweise!
Der in Geräten mit Außenluftanschluss serienmäßig eingebaute Frostschutzther-
mostat unterbricht bei Einfriergefahr (bei Temperaturen kleiner als ca. 4 °C) die
elektrische Spannung des Stellmotors der Außenluftklappe. Durch Federrücklauf
des Stellmotors wird das Gerät auf reine Umluft umgeschaltet.
Bei Einsatz der MATRIX Regelung wird das Heizventil geöffnet, der Ventilator abge-
schaltet, die Freigabe für den Abluftventilator gesperrt.
Bei Geräten mit Direktverdampfer wird das Gerät bei Vereisungsgefahr
abgeschaltet.
Geräteschaden!
Es muss gewährleistet sein, dass Raumluft ungehindert am Umlufteinlass in das
Gerät eintreten kann.
FläktGroup DC-2011-0115-DE 2018-05/R8 • Änderungen vorbehalten
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