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Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha POCKETRAK CX Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN.
DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER
VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLI-
CHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN
DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN
ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW"-SOFTWARE VON STEINBERG
MEDIA TECHNOLOGIES GMBH („STEINBERG"), DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLA-
TION DER „DAW"-SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDAN-
WENDER (EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES
BEDEUTET, DASS SIE WÄHREND DER INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE" AUSWÄHLEN SOLLTEN,
OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NÄCHSTEN BILDSCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige
Kopie der mitgelieferten Software-Programme und Daten
(„SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst
alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die
SOFTWARE ist Eigentum von STEINBERG und durch den
geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden inter-
nationalen Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein
Unterlizenzrecht erworben, um Sie für die Verwendung
der SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben zwar das
Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFT-
WARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende
Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Compu-
ter verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine
Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form
erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium
befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt.
Auf der erstellten Sicherungskopie müssen Sie den
Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen
Eigentumsrechte der die SOFTWARE betreffenden Hin-
weise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE
an Dritte übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien
zurückbehalten und der Empfänger die Lizenzverein-
barung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engi-
neering unterziehen, sie dekompilieren oder auf
andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
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POCKETRAK CX Bedienungsanleitung

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

ACHTUNG
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes
oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu
ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen
Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von
einem Computer auf einen anderen übertragen oder
sie in ein Netzwerk mit anderen Computern einspei-
sen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um ille-
gale oder gegen die guten Sitten verstoßende Daten
zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE
basierende Dienstleistungen erbringen ohne die
Erlaubnis der Yamaha Corporation.
• Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich,
aber nicht darauf beschränkt, MIDI-Songdateien, die
mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen
den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benut-
zer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen
ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nicht für
kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen
nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem öffent-
lichen Publikum vorgespielt oder dargeboten werden,
es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser
SOFTWARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf das
elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des
Inhabers der Urheberrechte verändert werden.

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