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Gewährleistung; Reinigen; Recycling - T-Mobile Speedport 500V Schnellstart

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung be-
inhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Ge-
räte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Ge-
währleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren Akkumula-
toren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 443030 des Technischen Kundendiens-
tes wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf
aus dem Festnetz von T-Com (Stand August 2005). Erfahrene Techniker beraten Sie auch zur Bedie-
nung Ihres T-Com Gerätes.

Reinigen

Wischen Sie den Speedport 500V von Zeit zu Zeit mit einem leicht feuchten, fusselfreien Tuch oder
mit einem Antistatiktuch ab, niemals mit einem trockenen Tuch (wegen statischer Aufladung).
Vermeiden Sie bitte den Einsatz von Putz- und Scheuermitteln.

Recycling

Hat Ihr
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende Symbol
bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehal-
ten, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzufüh-
ren. Helfen Sie bitte mit und leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie
das Altgerät nicht in den Hausmüll geben.
Ihr Gerät enthält geheime Daten, deren Bekanntgabe Ihnen zum Schaden gereichen
kann. Wollen Sie das Gerät. z. B. entsorgen oder weitergeben, setzen Sie das Gerät zu-
rück auf Werkseinstellungen (siehe Seite 58).
ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
Speedport 500V
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