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Betriebsanweisung; Maßnahmen Zur Unfallverhütung; Wärmeisolierung - Binder FDL 115 Betriebsanleitung

Sicherheitstrockenschränke für begrenzte lösungsmittelmengen
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1.7

Betriebsanweisung

Je nach Verwendungsart und Aufstellungsort muss der Unternehmer (Betreiber des Sicherheitstrocken-
schranks) in einer Betriebsanweisung die Angaben für den sicheren Betrieb des Trockenschrankes fest-
legen.
Betriebsanweisung in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten am Aufstel-
lungsort sichtbar und dauerhaft anbringen.
1.8
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Während der Trocknung von flüssigen Beschichtungsstoffen können sich entzündliche Lösungsmittel-
Luft-Gemische bilden und entzünden.
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Entzündung und Explosionen zu
vermeiden:
• Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 1.4.
• Betriebsanleitung
Für jeden Sicherheitstrockenschrank ist eine Betriebsanleitung vorhanden.
In der Betriebsanleitung findet sich eine Grafik (Kap. 2.3) welche die höchstzulässigen Lösungsmit-
telmengen für die verschiedenen Betriebszustände angibt.
Der Betreiber des Sicherheitstrockenschranks wird über die Betriebsanleitung angehalten, eine An-
weisung über die zulässige Beschickungsdichte aufzustellen.
• Höchsttemperaturen und höchstzulässige Dampfkonzentration
Über das Diagramm "Höchstzulässige Lösungsmittelmenge..", welches in der Betriebsanleitung Kap.
2.3 und auf der Vorderseite des Gerätes angebracht ist, muss der Bediener die Trocknungstempera-
tur auf die maximal auftretende Lösungsmittelmenge abstimmen.
Wenn mit Nitrolacken oder Nitro-Kombinationslack gearbeitet wird, sieht das Diagramm "Höchstzuläs-
sige Lösungsmittelmenge.." eine Grenztemperatur von maximal 130 °C vor, die nicht überschritten
werden darf (als Nitrolacke und Nitro- Kombinationslacke gelten hier alle Anstrichstoffe, die mehr als
5% Nitrozellulose bezogen auf den nichtflüchtigen Anteil enthalten).
Von einer gasdichten Trennung zwischen Trockenraum und Heizraum kann abgesehen werden, da
im Gesamtdampfraum eine wirksame zwangsweise Luftführung vorhanden ist.
• Drosselklappen
Es wird keine Drosselklappe eingesetzt, d.h. der volle Luftwechsel ist ständig vorhanden.
• Schutz der Heizflächen gegen Auftropfen
Alle Heizkörper sind gegen Auftropfen von Lack und gegen die direkte Berührung mit Lackfilmen ge-
schützt.
• Wärmeisolierung
Die Wärmeisolierung ist gegen das Eindringen von Lackdünsten mit hochtemperaturbeständigem und
alterungsbeständigem Dichtstoff von außen abgedichtet.
Das Isoliermaterial ist aus nicht brennbarer Mineralwolle (Klasse A1 nach DIN 4102-1:1998)
FDL (E2.1) 10/2016
Seite 10/74

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