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Lenovo NVIDIA GeForce 310 DMS-59 Benutzerhandbuch Seite 22

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Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo sowie für den Service-
Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, die Reseller und der Service-Pro-
vider insgesamt haftbar gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER
IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄ-
DEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER
DEM KUNDEN; 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN DES KUNDEN; 3) SPEZIELLE,
MITTELBARE, UNMITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER
GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ER-
LAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO
DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWEND-
BAR SIND.
Schlichtung
Wenn der Kunde das Produkt in Kambodscha, Indonesien, Vietnam, Sri Lanka oder auf den Philippi-
nen erworben hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, in Singapur durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt, und diese Ver-
einbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs geregelt, ausgelegt und durchgeführt,
ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Wenn der Kunde das Produkt in Indien erworben hat,
werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammen-
hang stehen, in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Sin-
gapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration
Center ("SIAC-Richtlinien") durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien werden in Übereinstimmung mit
den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgül-
tig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten so-
wie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist Englisch (die
zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Versi-
on dieser Vereinbarung ist in solchen Verfahren die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Spra-
chen.
Weitere Rechte
DIESE GARANTIE ERMÖGLICHT DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER
RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORD-
NUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN. DER KUNDE HAT MÖGLICHERWEISE IM RAH-
MEN GELTENDEN RECHTS ODER IM RAHMEN SCHRIFTLICHER VEREINBARUNGEN MIT LE-
NOVO WEITERE RECHTE. GESETZLICH UNABDINGBARE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DER
VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE IM RAHMEN NATIONALER RECHTLICHER BESTIMMUNGEN
FÜR DEN VERKAUF VON KONSUMGÜTERN, GEHEN DIESEN BESTIMMUNGEN VOR.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können über die folgende Adresse mit Lenovo Kontakt
aufnehmen: EMEA Service Organisation, Lenovo (International) B.V., Floor 2, Einsteinova 21, 851 01, Bra-
tislava, Slovakia. Serviceleistungen im Rahmen dieser Garantie für Lenovo Hardwareprodukte, die in
EWR-Ländern erworben wurden, können in allen EWR-Ländern in Anspruch genommen werden, in de-
nen das Produkt von Lenovo angekündigt und zur Verfügung gestellt wurde.
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Lenovo 512 MB NVIDIA GeForce 310 DMS-59 Dual-DVI, Dual-VGA Graphics Card - Benutzerhandbuch

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