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Speichern Eines Orts Als Warnpunkt - Pioneer AVIC-F77DAB Bedienungsanleitung

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Registrieren und Bearbeiten von Orten und Strecken
3
Berühren Sie [Neue Route].
Der "Neue Route nach..."-Bildschirm er-
scheint.
4
Berühren Sie
, um die nächste Seite
anzuzeigen.
5
Berühren Sie [Gespeicherte Routen].
Der "Gespeicherte Routen"-Bildschirm er-
scheint.
6
Berühren Sie die folgende Taste.
Zeigt die Shortcuts an.
7
Berühren Sie [Bearbeiten].
8
Berühren Sie den Eintrag, der gelöscht
werden soll, und berühren Sie [Löschen].
p Wenn Sie zuerst
schen] berühren, können alle Einträge ge-
löscht werden.
9
Berühren Sie [Löschen].
10 Berühren Sie [OK].
Speichern eines Orts als
Warnpunkt
Sie können einen beliebigen Ort auf der Karte
als Warnpunkt (beispielsweise eine Schulzone
oder einen Bahnübergang) festlegen.
p Um diese Funktion nutzen zu können, akti-
vieren Sie vorab die Warnungen und stellen
Sie die Warntypen ein.
= Einzelheiten siehe "Warnhinweise"-Einstel-
lungen auf Seite 71.
1
Drücken Sie die MAP-Taste.
Der Kartenbildschirm erscheint.
2
Scrollen Sie die Karte und wählen Sie
einen Ort.
Der Cursor erscheint am gewählten Punkt.
und dann [Alle lö-
3
Berühren Sie die folgende Taste.
Zeigt die Shortcuts an.
# Berühren Sie
, um einen zuvor gespeicher-
ten Warnpunkt zu bearbeiten.
4
Berühren Sie [Warnpunkte hinzufü-
gen].
Der "Neuen Warnpunkt"-Bildschirm er-
scheint.
5
Stellen Sie die erforderlichen Parameter
ein.
! Warnart:
Legt die Art des Warnpunkts fest.
! Tempolimit:
Legt die Geschwindigkeitsbegrenzung für
diesen Warnpunkt fest (falls zutreffend).
! Richtung:
Legt die Richtung fest, aus der die Warnung
erwartet wird.
6
Berühren Sie [Speichern].
Der Ort wird als neuer Warnpunkt gespei-
chert.
= Einzelheiten siehe "Warnhinweise"-Einstel-
lungen auf Seite 71.
p Die Warnung für Verkehrsüberwachungska-
meras (wie Blitzern) ist deaktiviert, wenn
Sie sich in einem Land befinden, in dem
eine Warnung für solche Kameras verboten
ist. Es liegt jedoch in Ihrer alleinigen Verant-
wortung sicherzustellen, dass diese Funk-
tion im vorgesehenen Land gesetzlich
erlaubt ist.
Kapitel
07
57
De

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