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Wasserfahrzeug Abschleppen; Untergetauchtes Wasserfahrzeug - Yamaha VX Sport Betriebsanleitung

2010 waverunner
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Fehlerbeseitigung
(5) Den Sitz sicher an seine ursprüngliche
Position montieren.
Wenn die Sicherung sofort wieder durch-
brennt, ist möglicherweise das elektrische
System defekt. Wenn dies auftritt, lassen Sie
das Wasserfahrzeug von einem Yamaha-
Händler warten.
GJU34715

Wasserfahrzeug abschleppen

GWJ00811
WARNUNG
Der Führer des schleppenden Bootes
G
sollte seine Geschwindigkeit minimal
halten und Hindernisse vermeiden, die
den Führer des abgeschleppten Was-
serfahrzeugs in Gefahr bringen könn-
ten.
Das Schlepptau sollte so lang sein, dass
G
es beim Abbremsen des schleppenden
Bootes nicht zu einem Zusammenstoß
kommt.
Wenn das Wasserfahrzeug nicht mehr fahr-
tüchtig ist, kann es an Land geschleppt wer-
den.
Zum Abschleppen des Wasserfahrzeugs:
Ein Schlepptau verwenden, das dreimal so
lang ist wie schleppendes und abgeschlepp-
tes Wasserfahrzeug zusammen.
94
(1) Das Schlepptau sicher an der Bugöse
des zu schleppenden Wasserfahrzeugs
befestigen.
1
1 Bugöse
(2) Rittlings auf den Sitz setzen und am Len-
ker festhalten, um das Wasserfahrzeug
zu balancieren. ACHTUNG: Der Bug
muss beim Abschleppen aus dem
Wasser ragen, da sonst Wasser den
Motorraum überfluten könnte oder
Wasser in den Motor zurückströmen
könnte, was zu ernsthaften Schäden
am Motor führt.
Wasserfahrzeug mit nicht mehr als 8 km/h (5
mph) abschleppen. ACHTUNG: Das Was-
serfahrzeug mit 8 km/h (5 mph) oder lang-
samer abschleppen. Andernfalls könnte
Wasser den Motorraum überfluten oder es
könnte Wasser in den Motor zurückströ-
men, was zu ernsthaften Schäden am Mo-
tor führt.
[GCJ01321]
GJU36155

Untergetauchtes Wasserfahrzeug

Falls das Wasserfahrzeug untergetaucht oder
mit Wasser überflutet ist, das Bilgewasser
aus dem Motorraum lenzen. Dann das Was-
serfahrzeug so bald wie möglich von einem
Yamaha-Händler warten lassen.
Falls das Wasserfahrzeug untergetaucht war:
(1) Das Wasserfahrzeug aus dem Wasser
nehmen und das Wasser aus den Abla-
gefächern ablassen. (Weitere Angaben
[GCJ01330]

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