Schraubverbindungen
Explosions-, Brand- und Erstickungsgefahr durch Undichtheit der Anschlüsse!
Kann durch Verdrehen des Produktes zu Gasaustritt führen.
Produkt nach der Montage und beim Nachziehen der Anschlüsse nicht mehr verdrehen!
Nachziehen von Anschlüssen nur in vollständig drucklosem Zustand!
Metallspäne können Ihre Augen verletzen.
Schutzbrille tragen!
Montagehinweise
Funktionsstörungen durch Rückstände!
Die ordnungsgemäße Funktion ist nicht gewährleistet.
• Sichtkontrolle auf eventuelle Metallspäne oder sonstige Rückstände in den Anschlüssen
vornehmen!
• Metallspäne oder sonstige Rückstände durch vorsichtiges Ausblasen unbedingt entfernen!
Die Montage ist gegebenenfalls mit einem geeigneten Werkzeug vorzunehmen. Bei
Schraubverbindungen muss immer mit einem zweiten Schlüssel am Anschlussstutzen
gegengehalten werden.
Ungeeignete Werkzeuge, wie z. B. Zangen, dürfen nicht verwendet werden!
Beschädigung des Produktes durch falsche Einbaurichtung!
Die ordnungsgemäße Funktion ist nicht gewährleistet. Einbaurichtung beachten.
• Diese ist auf dem Produkt erkennbar mit einem Pfeil
Zur Montage der Anschlüsse Montagehinweise unter ANSCHLÜSSE beachten.
11. DICHTHEITSKONTROLLE - FLÜSSIGGASANLAGEN
Schwere Hautverbrennungen oder Sachschaden.
Keine offenen Flammen zur Prüfung verwenden!
Dichtheitskontrolle vor Inbetriebnahme
Mit Hilfe schaumbildender Mittel nach EN 14291 (z. B. Lecksuchspray, Bestell-Nr. 02 601 00)
ist durch einen TRF (Technische Regeln Flüssiggas) -Sachkundigen oder von einem
Fachbetrieb vor der Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage unter Betriebsdruck zu auf
Dichtheit zu prüfen:
• die Anschlüsse an Flüssiggasbehältern oder Flüssiggasflaschen,
• die Rohrleitungsverbindungen und alle Armaturenanschlüsse, die unter Behälterdruck
stehen, sowie
• die Anschlüsse der Druckregler und der Gasgeräteanschlüsse.
Für Deutschland sind folgende Prüfvorgaben zu berücksichtigen:
• für den privaten Gebrauch die geltenden Vorschriften der TRF beachten.
• für den gewerblichen Gebrauch DGUV Regel 110-010 beachten.
Flüssiggasanlagen, die den Anforderungen der TRF sowie den
DGUV Regel 110-010 nicht genügen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
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Verletzungsgefahr durch herausgeblasene Metallspäne!
Verbrennungs- oder Brandgefahr!
Absperrventil Typ RV und Regulierventil
gekennzeichnet)!
Artikel-Nr. 02 230 50 b