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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Zulässige Brennstoffe - Buderus blueline Nr. 7 Installations- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

3.1

Normen und Richtlinien

Beachten Sie für die Installation und den Be-
trieb der Anlage die landesspezifischen und
örtlichen Normen und Richtlinien!
Die Ofenanlage muss nach den geltenden Vorschriften
angeschlossen werden. Vor der Installation und der
Benutzung der Ofenanlage die technischen Dokumente
beachten!
Für die folgenden Länder gelten z. B.:
Deutschland
• Kaminöfen für feste Brennstoffe nach DIN EN 13240
• Schornstein und Abgasanschluss nach DIN 18160
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1,
DIN EN 13384-2.
Österreich
• Nach österreichischer Feuerungsanlagenverordnung
§ 15a B-VG.
Schweiz
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerver-
sicherungen (VKF).
Beachten Sie beim Anschluss und dem Betrieb der Ofen-
anlage neben den örtlichen feuerpolizeilichen und bau-
rechtlichen Vorschriften (jeweils nach dem neuesten
Stand):
• die zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• die technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungs-
bauerhandwerks
• die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedin-
gungen, z. B. Feuerungsverordnungen der Bundeslän-
der.
blueline Nr. 7 - 6 720 647 559 (2011/10)
3.2
Zulässige Brennstoffe
HINWEIS: Anlagenschaden und Umweltbe-
lastungen durch unzulässige Brennstoffe!
B Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackgut, Rinden- und Spanplattenabfälle
zur Feuerung verwenden.
Als Brennstoff für die Ofenanlage ist naturbelassenes,
luftgetrocknetes Scheitholz (Restfeuchte maximal 25 %)
zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Die Länge der Holzscheite sollte 33 cm und der Durch-
messer 6 – 10 cm betragen.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe
ist in vielen Ländern strafbar.
In Deutschland z. B. gilt dies als ein Verstoß
gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
in der Schweiz als Verstoß gegen die Luft-
reinhalteverordnung (LRV).
Nicht zugelassen sind z. B. folgende Brennstoffe:
• behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackgut
• Kohle
• Koks.
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Vorschriften
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