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Inbetriebnahme; Voraussetzungen Zur Erstinbetriebnahme; Erstmaliges Anheizen; Betreiber Einweisen - Buderus blueline Nr. 7 Installations- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Inbetriebnahme

HINWEIS: Anlagenschaden durch unsach-
gemäße Inbetriebnahme!
B Sicherstellen, dass nur ein zugelassener
Fachbetrieb die Inbetriebnahme ausführt.
6.1
Voraussetzungen zur
Erstinbetriebnahme
Bevor der Kaminofen erstmalig in Betrieb genommen wer-
den kann, müssen die Voraussetzungen für die sichere
und bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet
sein.
B Voraussetzungen für die sichere und bestimmungsge-
mäße Verwendung prüfen:
– Die Ofenanlage entspricht den geltenden Vorschrif-
ten und wurde durch die genehmigungspflichtige
Behörde ( z. B. Bezirks-Schornsteinfeger) abge-
nommen (
Kapitel 3.1, Seite 9).
– Die ausreichende Frischluftzufuhr zum Aufstellraum
ist sichergestellt.
– Der Kaminofen ist vollständig montiert und ange-
schlossen. Die notwendigen Sicherheitseinrichtun-
gen sind funktionsfähig.
– Die Sicherheitsabstände zu Wand und Decke sowie
zu brennbaren Materialien sind sichergestellt
(
Kapitel 5.2, Seite 11).
B Während der Erstinbetriebnahme das Protokoll ausfül-
len (
Kapitel 6.4).
6.2

Erstmaliges Anheizen

GEFAHR: Lebensgefahr durch Schornstein-
brand!
B Wenn sich Ruß entzündet, alle Luftzufüh-
rungen zum Kaminofen und die Feuer-
raumtür schließen.
B Evtl. an Kaminofen oder Rohren angebrachte Aufkleber
entfernen.
B Zubehörteile aus dem Aschekasten entnehmen.
B Oberflächen und Bediengriff mit einem trockenen Tuch
reinigen.
B Sichtfensterscheibe mit einem feuchten Tuch oder
Buderus-Kaminglasreiniger reinigen.
Nicht entfernter Schmutz brennt ein.
Er lässt sich später nicht mehr entfernen.
B Ausreichende Luftzufuhr zum Aufstellraum sicherstel-
len.
blueline Nr. 7 - 6 720 647 559 (2011/10)
VORSICHT: Verletzungsgefahr durch
selbstschließende Feuerraumtür!
B Beim Einlegen von Brenngut die selbst-
schließende Feuerraumtür beachten.
B Kaminofen anheizen (
Während der Erstinbetriebnahme trocknet
die verwendete Schutzfarbe aus. Dabei kann
eine Geruchsbelästigung entstehen (Ausga-
sungsphase).
B Den Kaminofen drei Stunden mit Nennleistung betrei-
ben (Ausgasungsphase). Währenddessen:
– Aufstellraum und auch alle angeschlossenen Räume
gut durchlüften.
– Darauf achten, dass sich keine Personen dauerhaft
in diesen Räumen aufhalten.
6.3

Betreiber einweisen

Nach Abschluss der Inbetriebnahme muss der Betreiber
in den sicheren, sachgerechten und umweltschonenden
Gebrauch der Ofenanlage eingewiesen werden.
B Die vollständige und sachgerechte Inbetriebnahme
sowie die Durchführung aller notwendigen Prüfungen
im Inbetriebnahmeprotokoll dokumentieren.
B Das Inbetriebnahmeprotokoll vollständig ausgefüllt an
den Betreiber übergeben.
B Den Betreiber auf seine Pflichten im Zusammenhang
mit der Nutzung einer Ofenanlage hinweisen.
B Dem Betreiber die zulässigen Brennstoffe erläutern
sowie auf die Folgen der Verwendung nicht zulässiger
Brennstoffe hinweisen.
B Dem Betreiber Hinweise zum umweltschonenden Hei-
zen geben.
B Dem Betreiber alle zugehörigen Dokumente überge-
ben.
Inbetriebnahme
Kapitel 7.2, Seite 21).
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