3. AUFSTELLUNGS- UND ANWENDUNGSHINWEISE
Die geräte dürfen nicht betrieben werden:
– in Ex-Schutzbereichen;
– in staubiger umgebungen;
– von nicht ausgebildetem Personal;
– entgegen den geltenden Vorschriften;
– bei fehlerhafter Installationen;
– mit fehlerhafter Stromzuführung;
– außerhalb der Einsatzgrenzen
– wenn die Betriebsanweisungen nicht eingehalten werden;
– mit Wartungsmängel und/oder bei Verwendung von nicht Originalersatzteilen;
– bei Änderungen oder anderen Eingriffen, die vom Hersteller nicht genehmigt sind;
– wenn sich auf den geräten Werkzeuge oder andere gegenstände befinden;
– wenn die geräte nicht genügend sauber sind;
– bei anomalen Vibrationen von geräteteilen oder Komponenten.
4. NORMEN, RICHTLINIEN UND VORSCHRIFTEN
Die Maschine ist gemäß folgender Normen und richtlinien konstruiert:
RICHTLINIEN
Maschinenrichtlinie 98/37 EWg
richtlinie Elektromagnetische Kompatibilität CEE 89/336
Niederspannungsrichtlinie CEE 73/23
richtlinie für Druckbehälter CEE 97/23
NORMEN
Sicherheit der Maschinen - Elektrische Ausrüstung
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Elektromagnetische Kompatibilität – Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Industrie umwelt
Elektromagnetische Kompatibilität - Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Industrie umwelt
Maschinensicherheit – grundvorschriften: Allgemeine Planungsvorschriften
Teil 2a: Verzeichnisse und allgemeine technische grundlagen
Maschinensicherheit – Sicherheitsabstände
Maschinensicherheit – Mindest Abstände
geräte unter Druck - Kühlanlagen und Wärmepumpen:
Sicherheits- und umwelterfordernisse
Teil 2: Planung, Bau, Prüfung, Installation, Markierung und Dokumentation
4.1 DEFINITION DER GEFAHRENZONE
Die Maschine darf nur für das autorisierte Personal zugänglich sein.
– Die äußere gefahrenzone beginnt in einem Abstand von 2 Metern von der Maschine. Der Zugang zu diesem
Bereich muss mit einer speziellen Schutzvorrichtung gesichert werden, wenn das Aggregat nicht in einem
Maschinenraum aufgestellt wird.
– Auf keinen Fall darf der Zugang zur Maschine unqualifiziertem Personal gewährt werden. Die Maschine muss
bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten spannungsfrei geschaltet werden.
Blue Box 4
–
EN 60204-1
12/1997
–
EN 50081-2
081993
–
EN50082-2
03/1995
–
EN 292-2
09/1991
–
EN 294
06/1992
–
EN 349
04/1993
–
EN 378-2
01/2001