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Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe; Brennstoffe Richtig Trocknen Und Lagern - Buderus blueline Nr. 10 Bedienungsanleitung

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Brennstoffe

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Brennstoffe
3.1
Zulässige Brennstoffe
HINWEIS: Anlagenschaden und Umweltbe-
lastungen durch unzulässige Brennstoffe!
B Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackgut, Rinden- und Spanplattenabfälle
zur Feuerung verwenden.
Als Brennstoff für die Ofenanlage ist naturbelassenes,
luftgetrocknetes Scheitholz (Restfeuchte maximal 25 %)
zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Die Länge der Holzscheite sollte 33 cm und der Durch-
messer 6 – 10 cm betragen.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe
ist in vielen Ländern strafbar.
In Deutschland z. B. gilt dies als ein Verstoß
gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
in der Schweiz als Verstoß gegen die Luft-
reinhalteverordnung (LRV).
Nicht zugelassen sind z. B. folgende Brennstoffe:
• behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackgut
• Kohle
• Koks.
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3.2
Brennstoffe richtig trocknen und
lagern
Der im Holz enthaltene Anteil an Wasser wird bei der Ver-
brennung verdampft. Die hierzu aufgewendete Energie
geht für das Heizen verloren. Frisch geschlagenes „grü-
nes" Holz hat einen sehr hohen Wasseranteil und somit
nur circa die Hälfte des Heizwertes von trockenem Holz.
B Um eine saubere und gute Verbrennung zu erreichen,
nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert
bei Scheitholz eine Restfeuchte unter 25 %
bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht
des Brennstoffes. Das erreichen Sie durch
ca. zwei Jahre Lagerung in der nachfolgend
beschriebenen Weise.
Lagerung außerhalb von Gebäuden
B Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäu-
des, an einer vor Niederschlag geschützten und belüf-
teten Stelle lagern.
B Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und min-
destens an einer Seite abstützen.
B Darauf achten, dass zwischen den einzelnen Holzstö-
ßen ein Spalt vorhanden ist.
Mit der durchströmenden Luft wird die von der Holz-
oberfläche entweichende Feuchtigkeit besser abtrans-
portiert.
Bild 4
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
blueline Nr. 10 - 6 720 647 561 (2011/10)

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