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Garantie/Kundendienst - AEG Electrolux LAVATHERM 55630 Benutzerinformation

Kondensationstrockner
Inhaltsverzeichnis

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Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem
Verbraucher nicht eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der für den
Endabnehmer kostengünstigen Rufnummer 0180 322 66 22 * die nächstgelegene Kun-
dendienststelle zu benachrichtigen, von welcher Ort, Art und Weise der Garantieleis-
tungen festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Auf-
stellungsort, sonst in unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Ga-
rantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt
der Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch Original-Kauf-
beleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät gewerblich oder - bei
Waschgeräten und Wäschetrocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt
die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
Electrolux Vertriebs GmbH Muggenhofer Straße 135 D-90429 Nürnberg
* EUR 0,09 / Minute (Deutsche Telekom Stand Jan. 2002)

Garantie/Kundendienst

ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt
aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch
nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbau-
vorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die
von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verur-
sacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die
keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls
nicht durch die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage ausgenommen sind Ver-
schleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät inner-
halb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu die-
sem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten wer-
den, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg
mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
Garantie/Kundendienst
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