ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
3. Die Garantie für das Motorrad gilt nur dann, wenn der/die Besitzer alle Wartungs- und Servicearbeiten an dem besagten
Motorrad innerhalb der jeweiligen Garantiezeit/Kilometerleistung gemäß dem Plan im Benutzerhandbuch und von
einem Royal Enfield Vertragshändler durchführen lassen.
4. Während der Laufzeit der Garantie beschränken sich die Verpflichtungen von Royal Enfield aus dieser Garantie lediglich
auf die Reparatur fehlerhafter Teile oder deren Austausch gegen Neuteile, und das nur, wenn das/die fehlerhafte(n) Teil/Teile
bei der Untersuchung einen Herstellungsfehler aufweisen. Fehlerhafte Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt wurden,
gehen in das alleinige Eigentum von Royal Enfield über.
5. Diese Garantie beschränkt sich ausdrücklich auf die Reparatur oder den Ersatz von Originalteilen, die einen Herstellungsfehler aufweisen.
Dies ist die einzige Abhilfe der Garantie.
6. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien
jeglicher Art hiermit ausgeschlossen. Der genannte Ausschluss stillschweigender Garantien gilt nicht, soweit dies nach geltendem
Recht verboten ist.
7. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
(a) Verbrauchsmaterialien
die im Rahmen der Reparatur bzw. des Austauschs verwendet werden, sind nicht abgedeckt und solche gehen
zu Lasten des Kunden.
Royal Enfield Guerrilla 450
130
wie
unter
anderem
Öl,
Ölfilter,
Bremsflüssigkeit,
Kühlmittel,
Kraftstoff,
Fett
usw.,