VERANTWORTUNG DES KUNDEN
1. Der Kunde hat alle möglichen Schritte zu unternehmen, um weitere Schäden zu verhindern, sobald ein Problem erkennbar ist, und
innerhalb einer angemessenen Frist nach einem solchen Schaden den autorisierten Royal Enfield-Händler/das Service-Center über diesen
Schaden zu informieren.
2. Mit dem Kauf eines von RE hergestellten Motorrads übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, alle geltenden Gesetze und
internationalen Gesetze in Bezug auf den Besitz, den Besitz, die Nutzung oder den Transport eines Motorrads zu ermitteln und zu
befolgen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, RE für alle Ansprüche, die sich direkt oder indirekt aus dem Kauf, dem
Besitz, dem Transport oder der Nutzung des Motorrads unter Verstoß gegen geltende Gesetze ergeben, schadlos zu halten. RE haftet
nicht für den Missbrauch eines Motorrads, das bei einem autorisierten Händler/Vertriebspartner gekauft wurde.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Richtlinie beschränkt sich die Haftung von Royal Enfield im Rahmen dieser Garantie nach
eigenem Ermessen auf die Reparatur des defekten Motorrads. Royal Enfield haftet unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder
Folgeschäden oder zufällige Schäden, Verletzungen von Personen oder Sachschäden, Zeitverlust, kommerzielle Verluste, Unannehmlichkeiten
oder andere zufällige, strafbare oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Motorrädern ergeben.
Royal Enfield Classic 350
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