Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistungsbedingungen - Romet CRS 50 Gebrauchsanweisung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

16. Gewährleistungsbedingungen
DE
Wichtig:
Bitte beachten Sie die angegebenen Wartungsintervalle unbedingt, um
Ihren Gewährleistungsanspruch nicht zu gefährden. Kundendienstarbeiten
sind stets kostenpflichtig und bei der ausführenden Werkstatt zu bezahlen.
Lassen Sie ausgeführte Wartungen von der Werkstatt in diesem Heft
dokumentieren. Die ordnungsgemäße Wartung wird nur anerkannt, wenn
diese von einer autorisierten und qualifizierten Zweirad- bzw. KFZ-
Meisterwerkstatt durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie stets die
Hinweise in der Gebrauchsanweisung Ihres Fahrzeugs sowie die
Gewährleistungsbedingungen weiter unten.
Gewährleistungsbedingungen
Es wird eine Gewährleistung gem. der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für
dieses Fahrzeug ab Datum der Übergabe gewährt. Die Erfüllung der
Gewährleistungspflicht erfolgt nach Wahl des Inverkehrbringers durch Instand-
setzung oder Austausch der betroffenen Teile durch einen beauftragten
Kundendienst / Händler. Im Zuge dieser
Erfüllung werden nur Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der
Werksarbeit aufweisen und die trotz sachgerechter Behandlung des Fahrzeugs
beschädigt wurden. Eine Prüfung der Gewährleistungsanspruches behalten wir
uns vor. Bei berechtigtem Anspruch gehen die Versandkosten, die Kosten für
Ein-/Umbau bzw. Reparatur zu Lasten des Inverkehrbringers. Der Käufer hat den
Anspruch durch Vorlage der Kaufquittung, sowie durch Vorlage des
ordnungsgemäß ausgefüllten Kundendienstheftes nachzuweisen.
Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn:
- Nicht-Original-Teile am Fahrzeug verbaut wurden oder sog. „Tuning"-Teile
angebracht wurden
- die Konstruktion oder die Arbeitsweise des Original-Fahrzeugs verändert wurde
- die Bedienungsanleitung und die Wartungsintervalle nicht beachtet wurden
- die Schäden durch höhere Gewalt, Steinschlag, Hagel, Streusalz,
Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel und dergleichen
entstanden sind oder das Fahrzeug im gewerblichen Einsatz beschädigt wurde
- die Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder durch Umwelteinflüsse
entstanden sind
Verschleißteile (siehe Aufstellung nächste Seite) sowie Reinigungs- und Einstell-
arbeiten und Überprüfungen sind nicht Bestandteil der Gewährleistung des
Herstellers / Inverkehrbringers. Kundendienste sind stets kostenpflichtig!
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Werneck / Deutschland.
23

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis