1.3.1.
1. Das Mikroprozessor-Steuergerät mipromex darf gemäss EN
explosionsgefährdeten Bereiches eingesetzt werden.
2. Die höchstzulässige Umgebungstemperatur beträgt 60 °C (auch im Inneren eines Schutzgehäuses)
3. Das Mikroprozessor-Steuergerät mipromex ist so zu installieren, dass mindestens die Schutzart IP 20 gemäss
der Norm IEC 529 bzw. EN 60529 erreicht wird. Durch entsprechenden Einbau in einen Rack
Baugruppenträger ist diese Bedingung erfüllt.
4. Bei der Installation des Mikroprozessor-Steuergerätes mipromex ist zwischen den eigensicheren und den
nicht eigensicheren Stromkreisen durch Einfügen einer Trennwand ein Mindestabstand von 50 mm
(Fadenmass) zu realisieren oder die Anschlussteile sind zusätzlich zu isolieren (z.B. mit einem
Schrumpfschlauch). Die Zuleitungen werden mit der Zugentlastung am Rack oder Monorack gesichert.
5. Die eigensicheren Signalstromkreise sind bis zu einem Scheitelwert der Nennspannung von 375 V sicher
galvanisch von den übrigen Stromkreisen getrennt.
1.4. SIL
Das Mikroprozessorgerät mipromex ist nach den Richtlinien der SIL-Norm IEC 61508/61511 produziert.
1.5. Reinigung der Geräte
Das Mikroprozessorgerät mipromex und die im Sondenkopf eingebaute Messelektronik MTI dürfen nicht mit Wasser
gereinigt werden.
Die Reinigung der Frontplatte erfolgt mit einem leicht befeuchteten sauberen Lappen. Der Kassetteneinschub darf nur
mit Pressluft (Niederdruck 4 bar) leicht ausgeblasen und vom Staub befreit werden.
Die Stabsonden müssen mit Alkohol oder einem entsprechenden Lösungsmittel gereinigt werden.
Sonden mit rostfreien Elektroden (SRK oder SRM) dürfen nicht mit Wasser gereinigt werden.
1.6. Wartung der Geräte
Das Übertragungsverhalten der Geräte ist auch über lange Zeiträume stabil, eine regelmässige Justage oder Ähnliches
entfällt somit.
1.7. Garantieansprüche
Ihr Messsystem wurde im Werk einer genauen Endkontrolle unterzogen, Eingriffe dürfen nur vom Fachmann
ausgeführt werden. Garantie gemäss Aquasant Messtechnik AG Gewährleistung.
1.8. Entsorgung der elektronischen und mechanischen
Geräte
Die Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Alt-/Schrottgeräte (WEEE=Waste Electrical and Electronic
Equipment), die am 13. Februar 2003 in Kraft getreten ist, hatte eine große Veränderung im Umgang mit
nicht mehr benutzten elektrischen und elektronischen Geräten zur Folge. Das WEEE-Logo (siehe linke
Seite), das entweder auf dem Produkt selbst oder auf seiner Verpackung abgebildet ist, weist darauf hin,
dass dieses Produkt nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgt werden darf. Für weitere
Informationen bezüglich der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten,
Wiederverwertung und Sammelpunkte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige kommunale Behörde oder an das
Geschäft, in welchem Sie das Gerät erworben haben.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
BEDIENUNGSANLEITUNG
60079-0:2006
nur ausserhalb des
V20110/11
Seite 7