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Kärcher 1.908-032.0 Handbuch Seite 7

(mfk 2/96); (tfk 250)
Inhaltsverzeichnis

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• Vor Inbetriebnahme ist der Universalbrenner auf Betriebssicherheit / Schäden zu überprü-
fen. Ein offensichtlich nicht betriebssicherer, beschädigter oder undichter Universalbren-
ner darf nicht in Betrieb genommen werden.
• Das Betreiben des Universalbrenners in geschlossenen Räumen ohne Abgasabsaugung ist
nur zulässig, wenn pro Universalbrenner
- ein Rauminhalt von mindestens 40 m
sowie
- eine aus dem Freien zuführende, nicht verschließbare Frischluftöffnung von mindestens
2
200 cm
vorhanden ist
und
- entstehende Abgase vom Kamin nach außen abgeführt werden.
• In explosionsgefährdeten Bereichen sowie in der Nähe von Tankanlagen/Tankstellen ist der
Brennerbetrieb verboten. Lebensgefahr!
• Im Bereich offener Kanalisation (z. B. Kläranlagen, Sickerschächte) ist der Betrieb mit Flüs-
siggas verboten. Ein Mindestabstand von 3 m ist einzuhalten.
• Die Verbrennungsgase enthalten Kohlenmonoxid, ein geruchloses und tödliches Gas.
Lebensgefahr!
• Auf freien Abzug der Abgase am Kamin ist zu achten. Tarnnetze oder ähnliches nicht
unmittelbar über den Kamin legen.
• Der Universalbrenner darf nur mit den in Abschnitt 2.3.2 genannten Betriebsmitteln betrie-
ben werden. Bei Verwendung der Ausweichbetriebsmittel sind die Hinweise in Abschnitt
3.2.2 zu beachten.
• Vor dem Betrieb eines Universalbrenners mit Propangas ist der Betriebsmitteltank durch
Lösen des Schraubverschlusses am Tank drucklos zu machen und zu entleeren.
• Bei Verwendung von Gas darf der Universalbrenner nur mit aufgesetztem Steigrohr (Injek-
tor) in Betrieb genommen werden.
• Universalbrenner nicht mit der Zündlunte anzünden, wenn es nach Gas riecht. Das Gasfla-
schenventil sofort schließen.
Explosionsgefahr!
• Vor dem Lösen des Gasschlauches ist das Gasflaschenventil zu schließen.
• Ein kombinierter Betrieb mit flüssigen und gasförmigen Betriebsmitteln ist verboten!
• Der Betrieb mit Benzin ist verboten! Auch ein geringfügiges Beimengen von Benzin ist
nicht zulässig.
Explosionsgefahr!
• Die Tankdeckel sind ohne Werkzeug zu öffnen. Die Lufteinlassventile dürfen nicht betätigt
werden, da sonst Betriebsmittel in den Lufttank gelangen kann.
Brandgefahr!
• Das Betriebsmittel darf nach einer Abkühlzeit von 5 Minuten nachgefüllt werden. Beim
Nachfüllen darf sich im Umkreis von 5 m kein offenes Licht oder Feuer befinden.
• Der Universalbrenner ist erst in Betrieb zu nehmen, nachdem die Koch-, Brat- bzw. Brat-
Backmodule mit der Mindestbefüllung (Kochgut oder Wasser) gefüllt wurden.
• Zur Beheizung der Module darf der Universalbrenner nur in den Brennräumen in Betrieb
genommen werden. Der Betriebsmitteltank muss vorher befüllt worden sein.
• Einschubtiefe des Universalbrenners in den Brennerraum beachten, siehe Hinweise der
jeweiligen Betriebsanleitung.
• Das Vorheizen des Universalbrenners darf nur für die Dauer der festgelegten Vorheizphase
(ca. 2 Minuten) erfolgen.
Das Vorheizen als Dauerbetrieb (z. B. als Kleinlast) ist verboten!
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Universalbrenner
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1.908-035.01.908-033.01.908-034.0

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