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Funktionen, Die In Kombination Mit Einem Computer Verwendet Werden Können; Software-Lizenzvereinbarung - Pioneer CDJ-900NXS Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Funktionen, die in Kombination mit
einem Computer verwendet werden
können
Hinweise zur mitgelieferten CD-ROM
Dieses Gerät kann in Kombination mit einem Computer verwendet wer-
den, wenn die Software auf der mitgelieferten CD-ROM in dem betreffen-
den Computer installiert wird.
Die mitgelieferte CD-ROM enthält die folgenden beiden
Software-Programme.
 rekordbox (Mac/Windows) Music Management
Software
rekordbox ist ein Softwareprogramm, dass es Anwendern, die einen
Pioneer DJ-Player mit Unterstützung für rekordbox gekauft haben,
das Verwalten der Musikdateien zur Verwendung für DJ-Auftritte zu
ermöglichen.
— rekordbox (Mac/Windows) kann verwendet werden, um auf
Ihrem Computer gespeicherte Musikdateien zu klassifizieren und
danach zu suchen sowie Playlists zu erstellen, um Sie bei Ihren
DJ-Vorführungen zu unterstützen.
— rekordbox (Mac/Windows) erlaubt es Ihnen, die Taktschläge,
Tempos (BPM) und andere Elemente Ihrer Musik vor dem Auftritt
zu erkennen, zu messen und anzupassen.
— rekordbox (Mac/Windows) kann zum Einstellen und Speichern
von detaillierten Punktinformationen (für Cueing, Looping, Hot
Cueing, usw.) vor dem Auftritt eingesetzt werden.
Nicht nur können verschiedene Arten von Punktinformationen und
Playlists, die mit rekordbox vorbereitet wurden, zur Wiedergabe
auf Pioneer DJ-Playern verwendet werden, sondern auch der
Wiedergabeverlauf, die Wiedergabehäufigkeit, Punktinformationen usw.
können nach der Wiedergabe zu rekordbox zurückübertragen werden.
 Treiber-Software
Diese Treiber-Software ist ein exklusiver ASIO-Treiber für die Ausgabe
von Audio-Signalen vom Computer. Zur Verwendung dieses Geräts mit
Anschluss an einen Computer, auf dem Windows installiert ist, installie-
ren Sie zuerst die Treiber-Software auf dem Computer.
Bei Verwendung von Mac OS X ist es nicht nötig, die Treiber-Software zu
installieren.
! Einzelheiten siehe Installieren der Treibersoftware auf Seite 36.

Software-Lizenzvereinbarung

Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") wird zwischen
Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert,
und einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer han-
delt) („Sie" oder „Ihr") und der PIONEER CORPORATION („Pioneer")
abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM
EINZURICHTEN ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE
ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN.
DIE ERLAUBNIS, DAS PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ODER
ZU BENUTZEN, HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG
DIESER BESTIMMUNGEN AB. ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER
ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE
VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS SIE
NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN,
IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES PROGRAMM ZU BENUTZEN
UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN BZW. DAS
PROGRAMM DEINSTALLIEREN.
1 DEFINITIONEN
1 „Dokumentierung" bedeutet die schriftliche Dokumentierung,
die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer
allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den
Installation und dem Gebrauchs des Programms behilflich zu
sein.
2 „Programm" bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder einen
Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz von
Pioneer erhalten.
2 PROGRAMMLIZENZ
1 Beschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser
Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht aus-
schließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf eine
Unterlizenz):
a
Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms in
Ihrem Computer oder Mobilgerät, um das Programm aus-
schließlich für Ihren persönlichen Gebrauch entsprechend
dieser Vereinbarung und der Dokumentierung („Autorisierter
Gebrauch") zu verwenden;
b
Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung
des autorisierten Gebrauchs; und
c
Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich
für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und
Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf einge-
schränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2 Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die
Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie
ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen das
Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, vermieten
oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommer-
zielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro
gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch
Dritte abändern, rekonstruieren, auseinander nehmen oder
dekompilieren, außer bis zu dem vom geltenden Gesetz zuge-
lassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie Pioneer
schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben.
3 Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte,
Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht,
Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geisti-
gen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie
allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte,
weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte
Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das
Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung
zu unterstützen, warten, aktualisieren, verändern oder neue
Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN
ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF
EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ
ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE
GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND
DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT,
SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS
ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH,
EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER
QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.
4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren
oder re-exportieren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den
Gesetzen des Landes, in dem das Programm erworben wurde, erlaubt.
Insbesondere darf das Programm nicht (a) in Embargo-Länder der USA
oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated Nationals"-Liste
des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons"-Liste
oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen,
exportiert oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms
sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder befinden und
nicht auf einer dieser Listen stehen. Sie werden das Programm nicht für
Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbe-
sondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu
entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
7
De

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