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Garantiebedingungen Der Tab-Austria Industrie Und; Unterhaltungselektronik Gmbh & C Okg - Tab Virtual Pinball Handbuch

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Garantiebedingungen der TAB-AUSTRIA Industrie und

Unterhaltungselektronik GmbH & Co KG
Für dieses Gerät gewähren wir eine Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Sofern die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAB-AUSTRIA Industrie- und
Unterhaltungselektronik GmbH & Co KG" durch die nachstehenden Bedingungen,
welche die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantieleistungen umschreiben,
nicht abgeändert werden, gelten diese unverändert weiter.
2. Die Garantiedauer beträgt für unsere Produkte ab Lieferung:
24 Monate für alle Silverball Terminals (Silverball Strato, Silverball Strato Max,
Silverball Cosmo, Silverball Cosmo Max, Silverball Pro, Silverball Max Pro, Silverball
Beetle Pro, Silverball Beetle Max Pro)
24 Monate für Max Fire, Max Fire Video, Virtual Pinball, Golden Island
12 Monate für alle anderen Produkte, insbesondere Wettterminals
6 Monate für alle Ersatzteile; wenn jedoch für die Geräte noch eine Garantiedauer
von mehr als 6 Monate besteht, gilt diese Dauer zur Gänze auch für das Ersatzteil.
3. Garantie kann nur auf neue Produkte der TAB gewährt werden, nicht auf deren
Ersatzteile, nicht auf Produkte anderer Marken und Hersteller sowie auf Ersatzteile
hiezu. Ebenso gibt es keine Garantie auf gebrauchte Produkte.
4. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler, der bereits bei
Übergabe bestanden hat, beruhen und uns innerhalb von 14 Tagen ab Erkennbarkeit
und innerhalb der Garantiezeit an unseren Vertriebspartner oder den ersten
Endabnehmer gemeldet werden. Für gebrauchte Geräte wird keine Garantie
übernommen.
5. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf solche Komponenten, die für den Betrieb
des Produkts unerlässlich sind. Sie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche sowie
Verschleiß-Teile,
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes unerheblich sind, lösen keine Garantiepflicht aus. Schäden, welche durch
physische, chemische, elektrische oder elektrochemische oder sonstige, nicht mit dem
gewöhnlichen, widmungsgemäßen Gebrauch verbundenen Einwirkungen ausgelöst
werden, lösen keine Garantiepflicht aus wie auch Schäden, welche durch Wasser sowie
durch
anormalen
herbeigeführt werden. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die
Mängel am Gerät zurückzuführen sind auf Transportschäden, die nicht von uns zu
vertreten
sind,
Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen oder auf mangelnde Pflege.
6. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe vom Kunden selbst
oder von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht befugt oder von uns nicht
ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
(im folgenden TAB genannt)
wie
z.B.
Glas,
Umweltbedingungen
nicht
fachgerechte
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Kunststoff
oder
oder
sachfremden
Installation
und
Glühlampen.
Geringfügige
Betriebsbedingungen
Montage,
Fehlgebrauch,

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