2 | Ergänzende Sicherheitshinweise
• Beim Montagepersonal handelt es sich ausschliesslich um qualifiziertes
Fachpersonal, welches die notwendigen beruflichen Erfahrungen, Kenntnis-
se und Qualifikationen für mechanische und elektrische Arbeiten am Venti-
lator besitzt.
• Das Fachpersonal ist mit den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften, Richtlinien sowie anerkannte Regeln der Technik für seinen
Tätigkeitsbereich vertraut und wird vom Betreiber beauftragt.
• Alle Arbeiten an der elektrischen Installation des Ventilators dürfen nur von
Elektrofachkräften durchgeführt werden.
• Der Ventilator darf nur von einer Elektrofachkraft an den Frequenzumrichter
angeschlossen werden
• wenn dessen Betriebsanleitung gelesen und verstanden wurde,
• mit detaillierten Kenntnissen zum betreffenden Frequenzumrichter,
• mit Fachkenntnissen zur EMV-gerechten Verkabelung, siehe EMV-An-
leitung des Herstellers.
• Bei einem fehlerhaften Anschluss des Frequenzumrichters und Elektromo-
tors wird die Konformitätserklärung des Ventilator-Herstellers ungültig.
2.3.4
Bedienungspersonal
Der Ventilator ist üblicherweise für den automatischen Betrieb an eine Steue-
rung angeschlossen.
Wird eigenes Bedienungspersonal benötigt, ist dessen erforderliche Ausbildung
und Qualifikation vom Betreiber
• Betrieb und Aussenreinigung des Ventilators
• Kontrolle vom Betriebszustand des Ventilators
2.3.5
Wartungspersonal
Das Wartungspersonal ist für die Kontrolle, Reinigung, Wartung und Reparatur
des Ventilators zuständig.
• Es gelten dieselben Anforderungen wie für das Montagepersonal
_
Kap. 2.3.3 [} 13].
• Eine Elektrofachkraft ist, vor der Durchführung von Wartungs- und Repara-
turarbeiten, für das Abschalten und sichere Unterbrechen der Stromzufuhr
des Ventilators zuständig.
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Kap. 2.3.1 [} 12] der Anlage festzulegen für
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Betriebsanleitung CRDV-R 200-315 | Version 1.0-de
Kap. 9 [} 47],
Kap. 10.3 [} 49].